Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]]
 
Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das [[Semesterticket]]. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.
 
 
==Allgemein & VRR==
 
[[Bild:Vrr_nord_süd.jpg|thumb|250px|Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR]]
 
Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)" oder bei älteren Ausweisen "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
Das Semester-Ticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
 
*'''Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:'''
** montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss,
** samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
<br>
*'''Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:'''
**Montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum  Süd mitgenommen werden.
** Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt)
<br>
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
 
<br>
 
==NRW-Ticket==
 
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
 
NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
* Studentenausweis als Fahrschein in NRW
* Mitnahme (s.o.) nur im '''südlichen VRR''' möglich
<br>
 
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt dass Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
 
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
<br>
 
== Siehe auch ==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket.html</BLANK>
* Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf <Blank Text="seiner Homepage">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zur Verfügung
* Informationen zur Gültigkeit in NRW sind in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">https://www.ots-nrw.de/uploads/files/2.0_Anlage_1_Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_01012014.pdf</BLANK> zu finden
* <BLANK>http://www.studenten-nrw-ticket.de/duisburgessen.html</BLANK>
* <BLANK>http://www.probahn-nrw.de/news.php?id=368&sec=1</BLANK>
 
<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
 
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Mitbestimmung]]
{{Gültigkeit| DATUM = 2014-10-18|}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:51 Uhr

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