Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (redirect zu Deutschlandsemesterticket)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(80 dazwischenliegende Versionen von 14 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT[[Deutschlandsemesterticket]]
 
{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
 
==Allgemein & VRR==
[[Bild:Vrr_nord_süd.jpg|thumb|250px|Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR]]
 
Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
 
Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:
:montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss,
:samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen:
:Montags bis freitags ab 09:00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum Süd mitgenommen werden.
:Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt)
 
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs&shy;verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs&shy;verkehr zu entrichten.
 
 
 
[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]]
 
 
==NRW-Ticket==
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
 
NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
* Studentenausweis als Fahrschein in NRW
* Mitnahme (s.o.) nur im südlichen VRR möglich
 
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
 
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
 
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf <Blank Text="seiner Homepage">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zur Verfügung
* Informationen zur Gültigkeit in NRW sind in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">https://www.ots-nrw.de/uploads/files/2.0_Anlage_1_Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_01012014.pdf</BLANK> zu finden
 
 
<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden Semester [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|Datum=2016-03-26}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 13:51 Uhr

Weiterleitung nach: