Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.}}
{{Hinweis|Text=Das [[Einschreibungswesen]] ruft alle Studierenden deren Studierendenausweis im Zeitraum von 2014 - 2016 erstellt wurde auf, das Semesterticket mit der [[myUDE]] App herunterzuladen oder als PDF-Dokument auszudrucken. Durch eine fehlerhafte Programmierung wird die Fahrtberechtigung bei den Chipkarten ab dem 1. Oktober 2018 ungültig und die Ausweise werden dann auch nicht mehr bei der Kontrolle in Bussen und Bahnen funktionieren.}}
{{Hinweis|Text= Den Vertrag zwischen dem VRR und der Studierendenschaft, in dem die unten beschriebenen Umstände festgelegt wurden, kannst du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/wp-content/uploads/2015/01/VRR-Vertragsangebot-zum-Wintersemester-2015.pdf</blank> einsehen.}}
 
==Allgemeines==
Seit dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ist das Semesterticket nicht mehr auf den neu ausgestellten [[Studierendenausweis|Studierendenausweisen]] integriert.<ref>http://www.asta-due.de/2016/11/aktuelles-zum-semesterticket-auf-dem-studierendenausweis/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>Alternativ bietet die [[UDE|Uni]] das VRR- und NRW-Ticket in der [[MyUDE]]-App und als ausdruckbares PDF-Dokument an. Das Ticket in der App und auch das ausgedruckte PDF - Dokument sind jeweils nur für ein Semester gültig. Denkt also daran, das Ticket bis zum 31.03 für das Sommersemester und bis zum 30.09. für das Wintersemester neu herunterzuladen. Dieses kann von <blank text="dieser Webseite">https://vrr.tickeos.de/index.php/tickets/ticket</blank> heruntergeladen werden. Dein Ticket kannst du neuerdings auch bei [[HISinOne]] ausdrucken, wenn du in dem Portal auf Studienservice klickst und dann unter Bescheinigungen schaust.
[[Studierendenausweis|Studierendenausweise]], die vor dem [[WiSe|Wintersemester]] 2016/17 ausgestellt wurden, gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR gleichzeitig als Semesterticket.
 
Das Semesterticket ist nicht übertragbar.<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im [[Semesterbeitrag]] enthalten, der an die [[UDE|Uni]] gezahlt wird.
 
==Semesterticket im VRR==
''Die Informationen des folgenden Abschnitts stammen von der Homepage des VRR<ref>http://www.vrr.de/de/service/semester/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref> und des [[AStA]]<ref>http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>''
 
Den Geltungsbereich des Semestertickets in den Regionen Süd und Nord des VRR-Gebiets findet ihr in detaillierter Darstellung in [[media:Geltungsbereich Semesterticket jan 2018.pdf|dieser pdf-Datei]].<ref>http://www.vrr.de/imperia/md/content/service/tarifinformationen/verbundraum_jan_2018.pdf [zuletzt besucht am 13.03.2019]; Der VRR-Verbundraum (Anlage 2) (gefunden unter: http://www.vrr.de/de/service/downloads/tarifinformationen/index.html)</ref>
 
Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann
*es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum in der 2. Wagenklasse nutzen.
*ganztägig im gesamten VRR-Verbundgebiet ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen.
*zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR mitnehmen:<ref name="vrr-FAQ"><blank>https://vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/</blank></ref>
**Montags bis Freitags ab 19:00 Uhr bis zum Betriebsschluss des Folgetages (03:00 Uhr)
**An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
*Das VRR-Semesterticket ist durch ein 3,50€ teures Zusatzticket erweiterbar (ausgenommen ist die 1. Klasse-Nutzung)<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>. Was es mit den Zusatztickets auf sich hat könnt ihr <blank text="hier">http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html</blank><ref>http://www.vrr.de/de/tickets/abundzu/zusatzticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref> nachlesen.
 
 
 
[[Datei:Streckennetz nrw2.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz<ref>https://www.kvb.koeln/fahrtinfo/liniennetzplaene.html#lightbox/7/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>]] [[Bild:Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet.png|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet<ref>https://busse-und-bahnen.nrw.de/index.php?id=368/&type=275 [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>]]
 
 
==NRW-Ticket==
 
''Die Informationen des folgenden Abschnitts sind entnommen aus den Tarifbestimmungen zum Semesterticket<ref>https://www.ots-nrw.de/uploads/files/Tarifbestimmungen_NRW_Tarif_2016_Anlage_6_SemesterTicket_NRW.pdf [zuletzt besucht am 15.01.2018], gefunden unter https://www.ots-nrw.de/index.php/product/28/show/0/0/0/0/buy [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>''
 
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW.
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung
eines Zuschlages ausgeschlossen!<ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>
 
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
* [[Studierendenausweis|Studierendenausweise]] mit dem Aufdruck „SemesterTicket" oder "Freie Fahrt mit VRR- Verkehrsmitteln"  gelten seit dem 1. Oktober 2018 NICHT MEHR mehr als Fahrausweis im VRR/ NRW Nahverkehr. Das mobile Ticket in der App sowie der Ausdruck ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.
* Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
*Der Vertrag zum NRW-Ticket kann nur als Ergänzung zum regionalen Semesterticket (VRR-Ticket) geschlossen werden.
 
'''Das heißt:'''
*Ohne das VRR-Ticket, kann es kein NRW-Ticket geben.
*Durch das NRW-Ticket könnt ihr auch außerhalb des VRR-Gebiets die Öffis nutzen.
*Die Tarifbestimmungen des NRW-Ticket gibt es [[media:Tarifbestimmungen NRW Tarif.pdf|hier]] als pdf-Datei zum Download.
 
==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen [[Semesterbeitrag]] gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 15.01.2018]</ref>:
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
 
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen<ref>https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein [[Semester]] im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
 
==Kostenrückerstattung in Ausnahmefällen==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Die genauen Konditionen dafür findest du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/</blank>. Ansprechpartner dafür ist das Sekretariat des [[AStA]]: [mailto:sekretariat@asta-due.de sekretariat@asta-due.de]. Bei einem Auslandssemester, einem Praxissemester außerhalb von NRW oder einem Hochschulwechsel innerhalb des VRR Tarifgebietes gibt es die Möglichkeit, den gesamten Betrag erstattet zu bekommen.<ref> http://www.asta-due.de/service/ticketrueckerstattung/ [zuletzt besucht am 13.03.2019]</ref>
Die Anträge zur Rückerstattung als PDF findest du <blank text="hier">http://www.asta-due.de/downloads/antraege-zur-ticketrueckerstattung/</blank>
 
==Vorkursticket==
Wenn du als Erstsemester Vorkurse besuchen möchtest und dafür pendeln musst, gibt es die Möglichkeit, ein Vorkursticket zu beantragen. Dieses gilt nach Kauf für 30 Tage im gesamten Verbundsraum und der Starttag ist frei wählbar. Das Ticket kostet 58,90 Euro und kann nur in den zwei Monaten vor Semesterbeginn gekauft werden. Du kannst das Ticket nur dann erwerben,wenn die Studierendenvertretung und der VRR einen Semesterticketvertrag haben, was bei der [[UDE]] der Fall ist. <ref>http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html </ref>
Weitere Informationen findest du <blank text="hier">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</blank>
 
==Siehe auch==
* Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK>
* Informationen des <Blank Text="VRR">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zum Semesterticket
* Informationen zur Gültigkeit in NRW in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">http://vgws.de/fileadmin/content/Downloads/Tarifbestimmungen/Anlage-21.pdf</BLANK>
 
==Quellen==
<references />
 
<!-- :::NOCH NICHT VERIFIZIERT ANRUF BEIM ASTA 1.4.2014:::
 
==Anteilige Kostenrückerstattung bei Exmatrikulation==
Studierende, die sich im laufenden [[Semester]] [[Exmatrikulation|exmatrikulieren]], können sich anteilig die Kosten für das VRR-Ticket erstatten lassen. Hierfür ist es notwendig, per E-Mail an [mailto:asta.buchhaltung@uni-due.de asta.buchhaltung@uni-due.de] folgende Dokumente und Informationen zu schicken:
 
* Exmatrikulationsbescheinigung
* an welchem Standort (Duisburg oder Essen) studiert wurde
* die aktuelle Adresse
* die Kontoverbindung, auf welche die anteilige Rückerstattung erfolgen soll
-->
 
{{Fluid}}
[[Kategorie:Service für Studierende]]
{{Gültigkeit|DATUM=2019-10-03}}
 
<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html -->

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 13:51 Uhr

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