Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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* Studentenausweis als Fahrschein in NRW
* Studentenausweis als Fahrschein in NRW
* Mitnahme (s.o.) nur im '''südlichen VRR''' möglich
* Mitnahme (s.o.) nur im '''südlichen VRR''' möglich
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==Nutzungsberechtigung==
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt dass Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
*Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
*Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
*Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
==Befreiung==
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
*Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
*Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]].
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Version vom 28. April 2014, 07:34 Uhr

Datei:Nrw-bereich.jpg
NRW-Streckennetz
Datei:Randgebiete.gif
Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet

Damit Studierende mobil unterwegs sein können, gibt es das Semesterticket. Mit diesem Ticket können die Studierenden der Vertrags-Hochschulen in einem festgelegten Gebiet flexibel und günstig mit dem Nahverkehr fahren.


Allgemein & VRR

Datei:Vrr nord süd.jpg
Unterteilung in nördlichen und südlichen Teil des VRR

Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semester-Ticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck "SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)" oder bei älteren Ausweisen "Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln". Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig. Das Semester-Ticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.

  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
    • montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss,
    • samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss


  • Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
    • Montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum Süd mitgenommen werden.
    • Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen


Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.


NRW-Ticket

Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.

NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:

  • Studentenausweis als Fahrschein in NRW
  • Mitnahme (s.o.) nur im südlichen VRR möglich


Nutzungsberechtigung

Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt dass Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:

  • Studierende, die als Gasthörer/innen eingeschrieben sind,
  • Studierende, die als Zweithörer/innen eingeschrieben sind,
  • Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.

Befreiung

Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:

  • Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
  • Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
  • Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
  • alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.

Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.

Weitere Informationen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2014-04-18