Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
C.w. (Diskussion | Beiträge) K |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | <titlehyphen>Semester­wochen­Stunden (SWS)</titlehyphen> | ||
Eine [[Semesterwochenstunde (SWS)]] | Eine [[Semesterwochenstunde (SWS)]] | ||
wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z.B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''. <br> | wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z.B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''. <br> | ||
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. | Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. | ||
− | + | {{Fluid}} | |
[[Kategorie:Keywords]] | [[Kategorie:Keywords]] |
Version vom 10. Dezember 2013, 16:34 Uhr
Eine Semesterwochenstunde (SWS)
wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z.B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel 1 SWS = 45 Minuten.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen.