Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat
 
* Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
 
*Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
==Wahlen 2011==
Quelle: https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml
 
Die Wahlen zum Senat fanden von Dienstag, dem 22.11.2011 bis Donnerstag, dem 24.11.2011 statt.
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<b>Das Wahlergebnis ist <BLANK text="hier">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_3_11.pdf</BLANK> zu finden. </b><br />
Die Wahlbeteiligung an den Senats-Wahlen lag (Stand: 24.11.2011, 16.00h) bei '''4,37%''' (<BLANK text="Wahlstatistik">http://www.stupa-due.de/index.php?id=16&no_cache=1&tx_ttnews[backPid]=1&tx_ttnews[tt_news]=49</BLANK>).<br>
Weitere Informationen in der <BLANK text="Wahlbebenachrichtigungg">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_1_11.pdf</BLANK> und der <BLANK text="Wahlbekanntmachung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/gremien/wahlen/wb_2_11.pdf</BLANK>
 
==Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
* elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
* drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
* drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
* vier Vertreter der Gruppe der Studierenden
 
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
 
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.
 
 
==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
* die Mitglieder des Rektorats
* die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
* die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
* die Gleichstellungsbeauftragte
* der Vorsitz des AStA
* die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
* die Vorsitzenden der Personalräte
* der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation
 


==Weitere Informationen==  
==Weitere Informationen==  

Version vom 10. März 2014, 15:29 Uhr

Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat

  • Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
  • Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Quelle: https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml

Weitere Informationen


Mitgliederliste


Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle

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