Senat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Trennzeichen, Gültigkeit)
(interne links eingefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat
Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat
* Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren  
* Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren  
*Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotions­ordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiter.
*Grundsätze aufstellen für [[Studienordnung|Studien-]], [[Prüfungsordnung|Prüfungs-]] und [[Promotion|Promotionsordnungen]] der [[Fakultät|Fakultäten]], zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiter.
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>}}
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>}}



Version vom 30. November 2015, 18:46 Uhr

Im Rahmen der Hochschul­entwicklungs­planung kann der Senat

  • Empfehlungen aussprechen und Stellung­nahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen und Uni­versitäts­einrich­tungen, zu den Forschungs­schwer­punkten der Universität, zur Funktions­beschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
  • Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbund­studiums, des Wissens- und Techno­logie­transfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privat­rechtlichen Dienst­verhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter haupt­beruflicher Mitarbeiter.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-03-08