Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}




==Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
* drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
* Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen 
* drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplan,  des  Hochschulvertrags  und  den  Evaluationsberichten.
* vier Vertreter der Gruppe der Studierenden


Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
== Wahl des Senats ==
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.


Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  
einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.


Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.


==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
{{Gültigkeit|Datum=2020-30-11|KOMMENTAR=aktualisieren, sobald Wahlen anstehen}}
* die Mitglieder des Rektorats
* die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
* die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
* die Gleichstellungsbeauftragte
* der Vorsitz des AStA
* die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
* die Vorsitzenden der Personalräte
* der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation
 
 
==Weitere Informationen==
*siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>
*siehe <BLANK text="Geschäftsordnung des Senats der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_12.pdf</BLANK>.
 
 
==Mitgliederliste==
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/senatsmitglieder.shtml</BLANK>.
 
 
==Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle==
 
*<BLANK text="Allgemeines">http://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Sitzungstermine">http://www.uni-due.de/gremien/senatstermine.shtml</BLANK>
*<BLANK text="Protokolle 3. Wahlperiode">http://www.uni-due.de/gremien/senatsprotokolle_wp3.shtml</BLANK>
 


{{Fluid}}
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 6. Juli 2020, 10:20 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.

Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-30-11