Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Senat</titlehyphen>
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}




<!--{{Hinweis|Text=Die im Sommersemester in der Gruppe der Studierenden anstehenden Hochschulwahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten werden zwischen dem 18. bis 20. Juli stattfinden. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 27. Juni.}}-->
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
 
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.  
* Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des [[Rektorat|Rektorats]].
* Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
* Stellungnahme zum jährlichen Bericht des [[Rektorat|Rektorats]].
* Stellungnahme  zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan,  des Hochschulvertrags und  den Evaluationsberichten.  
* Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der [[UDE]], soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt.
* Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Abs. 1a Satz 1 des Hochschulgesetztes (HG).
* Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3 HG, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3 HG, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen.
* Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Lehre, und des Studiums, die die gesamte [[UDE]] oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
* Zustimmung zum Berufungsvorschlag zur Besetzung einer Professur.
 
{{Zitat|Quelle=Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>}}


== Wahl des Senats ==
== Wahl des Senats ==
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind grundsätzlich dreizehn Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung der Gruppe der Studierenden per Briefwahl oder am Campus wählen.
 
== Siehe auch ==
Wikipedia-Eintrag zu <blank text="Senat">https://de.wikipedia.org/wiki/Senat#Hochschulen</blank>, bei "Senate im Hochschulbereich".
 
 
 
 


Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.


== Verwandte Seiten ==
Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.
*[[Studierendenparlament]]
*[[Parlamentswahlen]]
*[[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)]]
*[[Fakultätsrat]]


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{{Gültigkeit|Datum=2020-30-11|KOMMENTAR=aktualisieren, sobald Wahlen anstehen}}


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Version vom 6. Juli 2020, 10:20 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.

Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-30-11