Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Senat==
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}


'''Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind''':
* elf VertreterInnen der Gruppe der HochschullehrerInnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
* vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden


Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
* Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen 
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplan,  des  Hochschulvertrags  und  den  Evaluationsberichten.  


Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/
== Wahl des Senats ==
einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.


'''Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind''':
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.
* die Rektorin /  der Rektor
* die ProrektorInnen
* die De­ka­nIn­nen 
* die / der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
* die / der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG)


Weitere Informationen siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK> oder siehe <BLANK text="Geschäftsordnung des Senats der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_12.pdf</BLANK>.
Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.


Sitzungstermine, Protokolle etc. finden Sie <BLANK text="hier">http://www.uni-duisburg-essen.de/universitaet/gremien/senat_termine.shtml</BLANK>.
{{Gültigkeit|Datum=2020-30-11|KOMMENTAR=aktualisieren, sobald Wahlen anstehen}}


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 6. Juli 2020, 10:20 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.

Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-30-11