Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (zumal dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}




==Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* elf VertreterInnen der Gruppe der HochschullehrerInnen
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
* drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
* Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen 
* drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplan,  des  Hochschulvertrags  und  den  Evaluationsberichten.
* vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden


Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
== Wahl des Senats ==
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.


Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  
einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.


Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.


==Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:==
{{Gültigkeit|Datum=2020-30-11|KOMMENTAR=aktualisieren, sobald Wahlen anstehen}}
* die Rektorin /  der Rektor
* die ProrektorInnen
* die De­ka­nIn­nen 
* die / der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
* die / der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG) 
 
 
==Weitere Informationen==
*siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>
*siehe <BLANK text="Geschäftsordnung des Senats der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_12.pdf</BLANK>.
 
 
==Mitgliederliste==
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/s_mitglieder.shtml</BLANK>.
 
 
==Sitzungstermine, Protokolle==
*<BLANK text="Sitzungstermine, Protokolle, etc.">http://www.uni-duisburg-essen.de/universitaet/gremien/senat_termine.shtml</BLANK>.


{{Fluid}}
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 6. Juli 2020, 11:20 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.

Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-30-11