Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats  
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen   
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen   
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplan,  des  Hochschulvertrags  und  den  Evaluationsberichten.
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.  
 
== Wahl des Senats ==
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
 
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  


{{Hinweis|Text=Die im Sommersemester in der Gruppe der Studierenden anstehenden Hochschulwahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten werden zwischen dem 18. bis 20. Juli stattfinden. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 27. Juni.}}
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.


{{Gültigkeit|Datum=2020-07-20|KOMMENTAR=aktualisieren, sobald Wahlen anstehen}}
{{Gültigkeit|Datum=2021-05-30|KOMMENTAR=}}


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 4. November 2020, 09:51 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30