Senat: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(28 dazwischenliegende Versionen von 7 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung kann der Senat
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}
* Empfehlungen aussprechen und Stellungnahmen abgeben zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Universitätseinrichtungen, zu den Forschungsschwerpunkten der Universität, zur Funktionsbeschreibung, Zuordnung und Besetzung von Professuren
*Grundsätze aufstellen für Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten, zu Fragen der Weiterbildung, des Fern- und Verbundstudiums, des Wissens- und Technologietransfers und der Forschung mit Mitteln Dritter sowie zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen aus Mitteln Dritter bezahlter hauptberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Quelle: <blank>https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml</blank>


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen 
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.


== Verwandte Seiten ==
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.  Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
*[[Studierendenparlament]]
 
*[[Parlamentswahlen]]
{{Gültigkeit|Datum=2022-05-30|KOMMENTAR=}}
*[[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)]]
*[[Fakultätsrat]]


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 7. Juni 2021, 13:34 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-30