Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}} | |||
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig: | |||
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats | |||
* Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen | |||
* Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten. | |||
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. | |||
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Version vom 7. Juni 2021, 13:34 Uhr
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-30