Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats  
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen   
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen   
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplan,  des  Hochschulvertrags  und  den  Evaluationsberichten.
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.  
 
== Wahl des Senats ==
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
 
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  


Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.  Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.


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{{Gültigkeit|Datum=2022-05-30|KOMMENTAR=}}


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Version vom 7. Juni 2021, 14:34 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-05-30