Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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An Hochschulen ist der [[Senat]] das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (zumal dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.
{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/gremien/senat.shtml Senat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Hochschulrat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe]  der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.}}


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen 
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.


==Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:==
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.  Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
* elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
* drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
* drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
* vier Vertreter der Gruppe der Studierenden  
 
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
 
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen
einen Vorsitzenden und eeinen Stellvertreter. Näheres regelt die <BLANK text="Wahlordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2_80.pdf</BLANK>.
 
 
==Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:==
* der Rektor
* die Prorektor
* die De­ka­n
* der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
* die Leiter zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die Leiter der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
* die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
* der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG) 
 
 
==Weitere Informationen==
*siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>
*siehe <BLANK text="Geschäftsordnung des Senats der UDE">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_12.pdf</BLANK>.
 
 
==Mitgliederliste==
*<BLANK text="Mitgliederliste, Senat Uni Duisburg-Essen">http://www.uni-due.de/gremien/s_mitglieder.shtml</BLANK>.
 
 
==Sitzungstermine, Protokolle==
*<BLANK text="Sitzungstermine, Protokolle, etc.">http://www.uni-duisburg-essen.de/universitaet/gremien/senat_termine.shtml</BLANK>.


{{Gültigkeit|Datum=2023-05-30|KOMMENTAR=}}
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]

Version vom 5. Mai 2022, 12:29 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-05-30