Senat

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Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Zusammensetzung

Stimmberechtigte Mitglieder sind die verschiedenen Statusgruppen der Universität (Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierende). Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30