Senat

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An Hochschulen ist der Senat das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.


Wahlen 2011

Die Wahlen zum Senat fanden von Dienstag, dem 22.11.2011 bis Donnerstag, dem 24.11.2011 statt.

Das Wahlergebnis ist hier  zu finden.
Die Wahlbeteiligung an den Senats-Wahlen lag (Stand: 24.11.2011, 16.00h) bei 4,37% (Wahlstatistik ).
Weitere Informationen in der Wahlbebenachrichtigungg  und der Wahlbekanntmachung 

Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • elf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
  • drei Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
  • drei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter
  • vier Vertreter der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung .


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • die Mitglieder des Rektorats
  • die die Dekaninnen und Dekane der Fachbereiche
  • die Vorsitzenden der zentralen Universitätskommissionen
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • der Vorsitz des AStA
  • die Leiter der zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die Vorsitzenden der Personalräte
  • der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherstellung der Lehr- und Prüfungsorganisation


Weitere Informationen


Mitgliederliste


Allgemeines, Sitzungstermine, Protokolle

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