Staatsexamen: Wirtschaftswissenschaft (LA BK)
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Informationen, die die auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO 2003 (Staatsexamen) betreffen, werden wir künftig mit zurückgestellter Priorität überarbeiten. Bei individuellen Fragen könnt ihr euch an die Studienberatung wenden.
Inhaltsverzeichnis
Präsenz des Studiengangs
- Fachbereich: Wirtschaftswissenschaften (Fachbereich)
- Fachschaft 5a (BWL, VWL, Wirtschaftsinformatik)
Besonderheiten:
- Die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft kann nur in einem Lehramtsstudium für das Berufskolleg (Schulform) studiert werden.
- Hier findest du mögliche Fächerkombinationen.
- Die Kombination mit speziellen beruflichen Fachrichtungen ist unter Wirtschaftswissenschaft/spezielle berufliche Fachrichtungen erläutert.
Bescheinigung und Prüfungsberechtigung
- Für Informationen zu Scheinen/Modulhandbüchern, schau bitte hier nach.
- Für Informationen zu Prüfungsberechtigungen, schau bitte hier nach.
Aufbau des Studiums
Grundstudium
Das Grundstudium umfasst 33 SWS in 4 Semestern und setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen:
- Modul G1: Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften (6 SWS)
- Modul G2: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre A (7 SWS)
- Modul G3: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre B (6 SWS)
- Modul G4: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre A (8 SWS)
- Modul G5: Rechtswissenschaft für Ökonomen A (4 SWS)
- Modul G6: Grundzüge der Wirtschaftsdidaktik (2 SWS)
Studienberatung
Adresse | Berliner Platz 6-8 | |
45127 Essen | ||
Ansprechpartner*in | Marina Haves | |
Raum | WST-C.13.15 | |
Sprechzeiten | Mo 16-17 Uhr | |
Tel | 0201 183-4182 | |
marina.haves@uni-due.de | ||
Webseite |
Webseite |
Modul | Veranstaltung | Art | SWS | Leistung |
---|---|---|---|---|
G1 | G1.1 Technik des betrieblichen Rechnungswesens | VO/ÜB | 2 | ET |
G1 | G1.2 Grundlagen der BWL | VO | 2 | T |
G1 | G1.3 Einführung in die VWL | VO | 2 | T |
G2 | G2.1 Operatives Produktionsmanagement | VO | 2 | LN oder T |
G2 | G2.2 Operatives Produktionsmanagement | ÜB | 2 | LN oder T |
G2 | G2.3 Absatzmarketing | VO | 1 | T |
G2 | G2.4 Investition & Finanzierung | VO | 2 | LN oder T |
G2 | G2.5 Investition & Finanzierung | ÜB | 2 | LN oder T |
G3 | G3.1 Kosten- und Leistungsrechnung | VO | 2 | LN oder T |
G3 | G3.2 Kosten- und Leistungsrechnung | ÜB | 2 | LN oder T |
G3 | G3.3 Externes Rechnungswesen | VO | 2 | LN oder T |
G3 | G3.4 Externes Rechnungswesen | ÜB | 2 | LN oder T |
G4 | G4.1 Mikroökonomik I | VO | 2 | LN bestehend aus jeweils einer Klausur zu G4.1 + G4.2 und G4.3 + G4.4 |
G4 | G4.2 Mikroökonomik I | ÜB | 2 | LN bestehend aus jeweils einer Klausur zu G4.1 + G4.2 und G4.3 + G4.4 |
G4 | G4.3 Makroökonomik I | VO | 2 | LN bestehend aus jeweils einer Klausur zu G4.1 + G4.2 und G4.3 + G4.4 |
G4 | G4.4 Makroökonomik I | ÜB | 2 | LN bestehend aus jeweils einer Klausur zu G4.1 + G4.2 und G4.3 + G4.4 |
G5 | G5.1 Rechtswissenschaft für Ökonomen I | VO/ÜB | 4 | ET |
G6 | G6.1 Grundzüge der Wirtschaftsdidaktik | VO | 2 | ET |
- ET Erfolgreiche Teilnahme; LNLeistungsnachweis; T Teilnahme
- Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt durch die Unterschrift des Studierenden in der Modulabschlussbescheinigung unter der Formulierung „Der Studierende erklärt, dass er an den von ihm auf diesem Bogen eingetragenen Lehrveranstaltungen regelmäßig teilgenommen hat.“.
- Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme sowie die Leistungsnachweise erfolgen über Klausuren.
- Für die Anmeldung, Abmeldung sowie Durchführung der Leistungsnachweise und Nachweise der erfolgreichen Teilnahme gelten die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsordnung Bachelor Betriebswirtschaftslehre in der jeweils geltenden Fassung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
- In Modul G2 wird der Leistungsnachweis entweder über eine Klausur zur Veranstaltungen G2.1 „Operatives Produktionsmanagement“ und der entsprechenden Übung G2.2 oder über eine Klausur zur Veranstaltung G2.4 „Investition & Finanzierung“ und der entsprechenden Übung G2.5 erbracht. In der jeweils anderen Vorlesung, in der kein LN erbracht wird, ist die Teilnahme zu bestätigen, die entsprechende Übung entfällt (s.o.).
- In Modul G3 wird der Leistungsnachweis entweder über eine Klausur zur Veranstaltungen G3.1 „Kosten- und Leistungsrechnung“ und der entsprechenden Übung G3.2 oder über eine Klausur zur Veranstaltung G3.3 „Externes Rechnungswesen“ und der entsprechenden Übung G3.4 erbracht. In der jeweils anderen Vorlesung, in der kein LN erbracht wird, ist die Teilnahme zu bestätigen, die entsprechende Übung entfällt (s.o.).
Zwischenprüfung
- Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium in den Modulen H1 „Betriebswirtschaftslehre A“ und H2 „Betriebswirtschaftslehre B“ ist der Abschluss der Module
- Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium in dem Modul H3 „Volkswirtschaftslehre“ ist der Abschluss des Moduls
- G4: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre A (8 SWS)
- Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium in dem Modul H4 „Rechtswissenschaft“ ist das Modul
- G5: Rechtswissenschaft für Ökonomen A (4 SWS)
- Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium in dem Modul H5 „Wirtschaftsdidaktik“ ist das Modul
- G6: Grundzüge der Wirtschaftsdidaktik (2 SWS)
Hauptstudium
Das Hauptstudium umfasst 28 SWS in 4 Semestern, zuzüglich einem Prüfungssemester und setzt sich wie folgt zusammen:
Modul | Veranstaltung | Art | SWS | P/WP | Leistung |
---|---|---|---|---|---|
H1 | H1.1 Controlling und Umwelt | VO/ÜB | 4 | WP | LN, bestehend aus je einer Klausur zu zwei Veranstaltungen des Moduls |
H1 | H1.2 Operatives Controlling | VO/ÜB | 4 | WP | LN, bestehend aus je einer Klausur zu zwei Veranstaltungen des Moduls |
H1 | H1.3 Projektmanagement | VO/ÜB | 4 | WP | LN, bestehend aus je einer Klausur zu zwei Veranstaltungen des Moduls |
H1 | H1.4 Einführung in die Energiewirtschaft | VO/ÜB | 4 | WP | LN, bestehend aus je einer Klausur zu zwei Veranstaltungen des Moduls |
H2 | H2.1 Controlling und Umwelt | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H2 | H2.2 Einführung in die Organisation | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H2 | H2.3 E-Buisness-Grundlagen | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H3 | H3.1 Grundlagen der Finanzwissenschaft | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H3 | H3.2 Geld und Währung | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H3 | H3.3 Wettbewerbstheorie und -politik | VO | 2 | P | T an allen Veranstaltungen |
H4 | H4.1 Internationales Wirtschafts- und Europarecht | VO | 2 | WP | LN zu einer Vorlesung des Moduls durch eine Klausur |
H4 | H4.2 Kapitalgesellschaftsrecht | VO | 2 | WP | LN zu einer Vorlesung des Moduls durch eine Klausur |
H4 | H4.3 Arbeitsrecht | VO | 2 | WP | LN zu einer Vorlesung des Moduls durch eine Klausur |
H | H4.4 Vertriebsrecht | VO | 2 | WP | LN zu einer Vorlesung des Moduls durch eine Klausur |
H5 | H5.1 Ausgewählte makro-/mikrodidaktische Probleme und Lösungsansätze der ökonomischen Bildung | SE | 2 | P | LN oder ET |
H5 | H5.2 Fachdidaktische Analyse und Planung ausgewählter betriebs-/volkswirtschaftlicher Gegenstände mit schulpraktischen Studien | SE | 4 | P | LN oder ET |
- ET Erfolgreiche Teilnahme; LNLeistungsnachweis; T Teilnahme
- Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt durch die Unterschrift des Studierenden in der Modulabschlussbescheinigung unter der Formulierung „Der Studierende erklärt, dass er an den von ihm auf diesem Bogen eingetragenen Lehrveranstaltungen regelmäßig teilgenommen hat.“.
- Die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme sowie die Leistungsnachweise erfolgt über Klausuren.
- Für die Anmeldung, Abmeldung sowie Durchführung der Leistungsnachweise und Nachweise der erfolgreichen Teilnahme gelten die entsprechenden Bestimmungen der Prüfungsordnung Bachelor Betriebswirtschaftslehre in der jeweils geltenden Fassung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
- In Modul H1 müssen zwei der vier angebotenen Veranstaltungen belegt werden, in diesen wird jeweils eine Klausur geschrieben; der erforderliche LN ergibt sich aus diesen beiden Klausuren.
- In Modul H4 muss eine der vier angebotenen Veranstaltungen belegt werden, der erforderliche LN ergibt sich aus der Klausur zur belegten Veranstaltung.
- Wird der fachdidaktische LN nicht in der Fachdidaktik des zweiten Unterrichtsfaches gewählt, kann er in Modul H5 wie folgt erbracht werden: LN bestehend aus Seminararbeit oder gleichwertiger Leistung zu H5.1 und Referat mit schriftlicher Ausarbeitung/Unterrichtsentwurf und/oder Unterrichtsprojekt/Praktika zu H5.2.
- Wird der fachdidaktische Leistungsnachweis in der Fachdidaktik des zweiten Unterrichtsfaches gewählt, ist ein Nachweis der ET wie folgt zu erbringen: Nachweis der ET bestehend aus einem Referat mit schriftlicher Ausarbeitung/Unterrichtsentwurf und/oder Unterrichtsprojekt/Praktika zu H5.1 sowie T zu H5.2
- Schriftliche oder mündliche Prüfungen zum Staatsexamen müssen in den Modulen H2 und H3 abgelegt werden.
- In Modul H5 kann eine schriftliche oder mündliche Prüfungen zum Staatsexamen abgelegt werden.
Examen
- Mündliche oder schriftliche Prüfung
- Im fachwissenschaftlichen Prüfungsteil der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft ist eine Prüfung über das Modul H2 und eine weitere Prüfung über das Modul H3 abzulegen. Eine dieser beiden Prüfungen muss eine schriftliche vierstündige Prüfung, die andere muss eine mündliche Prüfung von in der Regel 45 Minuten sein. Für die Zulassung ist die Vorlage der entsprechenden Modulabschlussbescheinigung Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre zwingend erforderlich.
- Wirtschaftsdidaktik
- In der Wirtschaftsdidaktik kann eine schriftliche oder mündliche Examensprüfung abgelegt werden. Voranfragen, ob eine Prüfung in Wirtschaftsdidaktik möglich ist, sind deshalb grundsätzlich nicht erforderlich. Gegenstand der Prüfung sind die Inhalte des Moduls H5. Um kostbare Beratungszeit zu sparen, solltest du mit allen für die Prüfungsanmeldung erforderlichen und bereits ausgefüllten Formularen in die Sprechstunde kommen. Die Termine für die mündliche Prüfung können nicht individuell vereinbart werden, da diese vom Landesprüfungsamt festgelegt werden.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-30