Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln.
'''Studienbeiträge oder auch Studiengebühren sind zum Wintersemester 2011/2012 an der UDE abgeschafft.'''




Zeile 12: Zeile 12:
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert. <br>
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert. <br>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>




==Satzungen==
==Satzungen==


<BLANK text="Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/4/40/Satzung_der_Universit%c3%a4t_Duisburg-Essen_%c3%bcber_die_Erhebung_von_Studienbeitr%c3%a4gen_und_Hochschulabgaben_(23.06.2006).pdf</BLANK>
<BLANK text="Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung)
 
Vom 05. September 2011">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2011/vbl_2011_82.pdf</BLANK>
<BLANK text="Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008">http://www.uni-due.de/zlb/wiki/images/d/d1/Satzung_zur_%C3%84nderung_der_Satzung_der_Universit%C3%A4t_Duisburg-Essen_%C3%BCber_die_Erhebung_von_Studienbeitr%C3%A4gen_und_Hochschulabgaben_%2818.07.2008%29.pdf</BLANK>
 
<BLANK text="Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 15. September 2008">http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2008/vbl_2008_76.pdf</BLANK>
 
<BLANK text="Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 11. November 2008">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2008/vbl_2008_85.pdf</BLANK>
 
<BLANK text="Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 3. März 2009">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2009/vbl_2009_16.pdf</BLANK>
 
<BLANK text="Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben(Studienbeitragssatzung)Vom 7. April 2009">http://zlb.uni-due.de/wiki/images/e/e4/VBl_09_24_Studienbeitragssatzung_6Ae_07.04.09.pdf</BLANK>


==Siehe auch==
==Siehe auch==

Version vom 20. September 2011, 10:30 Uhr

Studienbeiträge oder auch Studiengebühren sind zum Wintersemester 2011/2012 an der UDE abgeschafft.


Aktuell

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren 

Allgemeines

An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten 


Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Hochschulabgaben (Abgabensatzung) Vom 05. September 2011 

Siehe auch