Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Studienbeiträge an der UDE | Studienbeitrag (oder Studiengebühr)]] beträgt:  
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln.
ab dem WS 09/10 480€ (zuvor waren es 500€).
 
==Allgemeines==
An der [[UDE]] werden seit dem [[Wintersemester]] 2011/2012 entsprechend der Änderung des [[Hochschulrahmengesetz_(HRG)|Hochschulrahmengesetzes]] in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische [[Semesterbeitrag]] an.<br>
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert. <br>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>


==Aktuell==
==Aktuell==
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des [[Hochschulrahmengesetz_(HRG)|Hochschulrahmengesetzes]] auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des [[Hochschulrahmengesetz_(HRG)|Hochschulrahmengesetzes]] auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Den Hochschulen werden darüber hinaus Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus Studienbeiträgen garantiert. <br>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>
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Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank>
Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank>
==Erläuterung==
Die Studienbeiträge betragen ab dem Wintersemester 2009/10 480,00 €/Semester. Dies geht zurück auf eine Senkung des Prozentsatzes der [[Studienbeiträge]] von 18% auf 14%, der unmittelbar dem [[Ausfallfonds]] der [[NRW-Bank]] zugeführt wird. Aufgrund intensiver Bemühungen vieler studentischer Gruppen und Vertreter konnte die Senkung politisch durchgesetzt werden. Nicht unwesentlich beteiligt war an dieser Stelle die [[LSD|"Liste Studierender Demokraten"]], die sich mit Sachverständigen auch auf einer Sitzung der [[Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)]] für eine Empfehlung an das [[Rektorat]] und den [[Senat]] zur Senkung der Gebühren einsetzte. Mit dieser Entscheidung folgt die [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] der Entwicklung an den anderen Universitäten der [[Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR)]] in Dortmund und Bochum.
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Weitere Informationen unter <BLANK text="Studierendensekretariat">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/sozial_studierendenschaftsbeitrag.shtml</BLANK> und <blank text="diesen Seiten">http://www.uni-due.de/de/studienbeitraege/verteilung.shtml</blank>.





Version vom 14. Juli 2011, 14:42 Uhr

Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten Semesterbeitrag zu verwechseln.

Allgemeines

An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten 

Aktuell

Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren 


Anträge für Sonderregelungen

Hier  können Sie sich auch Anträge, z. B. für die Sonderregelung Geschwister und weitere herunterladen.


Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006 

Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 15. September 2008 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 11. November 2008 

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 3. März 2009 

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben(Studienbeitragssatzung)Vom 7. April 2009 

Siehe auch