Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Update)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln.
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten [[Semesterbeitrag]] zu verwechseln.
==Aktuell==
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
<br>
Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank>


==Allgemeines==
==Allgemeines==
Zeile 6: Zeile 13:
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des [[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung|Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung]] des Landes NRW: <blank text="Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten">http://www.innovation.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/studieren_in_nrw/Endfassung_FAQ-__ffentlich__15_09_2010.pdf</blank>


==Aktuell==
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des [[Hochschulrahmengesetz_(HRG)|Hochschulrahmengesetzes]] auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
<br>
Weitere Informationen unter <blank text="Abschaffung Studiengebühren">http://www.innovation.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/finanzierung/Abschaffung_Studiengebuehren/index.php</blank>




==Anträge für Sonderregelungen==
<BLANK text="Hier">http://www.uni-duisburg-essen.de/studierendensekretariat/online_formulare.shtml</BLANK> können Sie sich auch Anträge, z. B. für die Sonderregelung Geschwister und weitere herunterladen.





Version vom 8. August 2011, 15:56 Uhr

Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten Semesterbeitrag zu verwechseln.


Aktuell

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studiengebühren durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Ab dem Wintersemester 2011/2012 können die Studierenden in NRW gebührenfrei studieren.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren 

Allgemeines

An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten 



Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006 

Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 15. September 2008 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 11. November 2008 

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 3. März 2009 

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben(Studienbeitragssatzung)Vom 7. April 2009 

Siehe auch