Studienbeiträge an der UDE: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Studienbeiträge betragen ab dem Wintersemester 2009/10 480,00 €/Semester. Dies geht zurück auf eine Senkung des Prozentsatzes der [[Studienbeiträge]] von 18% auf 14%, der unmittelbar dem [[Ausfallfonds]] der [[NRW-Bank]] zugeführt wird. Aufgrund intensiver Bemühungen vieler studentischer Gruppen und Vertreter konnte die Senkung politisch durchgesetzt werden. Nicht unwesentlich beteiligt war an dieser Stelle die [[LSD|"Liste Studierender Demokraten"]], die sich mit Sachverständigen auch auf einer Sitzung der [[Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)]] für eine Empfehlung an das [[Rektorat]] und den [[Senat]] zur Senkung der Gebühren einsetzte. Mit dieser Entscheidung folgt die [[UDE]] der Entwicklung an den anderen Universitäten der [[Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR)]] in Dortmund und Bochum.  
Die Studienbeiträge betragen ab dem Wintersemester 2009/10 480,00 €/Semester. Dies geht zurück auf eine Senkung des Prozentsatzes der [[Studienbeiträge]] von 18% auf 14%, der unmittelbar dem [[Ausfallfonds]] der [[NRW-Bank]] zugeführt wird. Aufgrund intensiver Bemühungen vieler studentischer Gruppen und Vertreter konnte die Senkung politisch durchgesetzt werden. Nicht unwesentlich beteiligt war an dieser Stelle die [[LSD|"Liste Studierender Demokraten"]], die sich mit Sachverständigen auch auf einer Sitzung der [[Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW)]] für eine Empfehlung an das [[Rektorat]] und den [[Senat]] zur Senkung der Gebühren einsetzte. Mit dieser Entscheidung folgt die [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]] der Entwicklung an den anderen Universitäten der [[Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR)]] in Dortmund und Bochum.  
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Version vom 13. Oktober 2009, 13:19 Uhr

Der Studienbeitrag (oder Studiengebühr) beträgt: ab dem WS 09/10 480€ (zuvor waren es 500€).

Erläuterung:

Die Studienbeiträge betragen ab dem Wintersemester 2009/10 480,00 €/Semester. Dies geht zurück auf eine Senkung des Prozentsatzes der Studienbeiträge von 18% auf 14%, der unmittelbar dem Ausfallfonds der NRW-Bank zugeführt wird. Aufgrund intensiver Bemühungen vieler studentischer Gruppen und Vertreter konnte die Senkung politisch durchgesetzt werden. Nicht unwesentlich beteiligt war an dieser Stelle die "Liste Studierender Demokraten", die sich mit Sachverständigen auch auf einer Sitzung der Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW) für eine Empfehlung an das Rektorat und den Senat zur Senkung der Gebühren einsetzte. Mit dieser Entscheidung folgt die Universität Duisburg-Essen (UDE) der Entwicklung an den anderen Universitäten der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) in Dortmund und Bochum.

Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Seiten des Studierendensekretariats .


Anträge für Sonderregelungen

Hier  können Sie sich auch Anträge, z. B. für die Sonderregelung Geschwister und weitere herunterladen.


Satzungen

Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006
Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 15. September 2008 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 11. November 2008 

Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (Studienbeitragssatzung) vom 3. März 2009 

Sechste Satzung zur Änderung der Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben(Studienbeitragssatzung)Vom 7. April 2009

Siehe auch