Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB): Unterschied zwischen den Versionen

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* <blank text="Studierende in besonderen Situationen">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studieren_mit_Kind</blank>
* <blank text="Studierende in besonderen Situationen">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studieren_mit_Kind</blank>
* <blank text="Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studierende_mit_Behinderung</blank>
* <blank text="Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Studierende_mit_Behinderung</blank>
* <blank text="Familiengerechte Hochschule">https://zlb.uni-due.de/wiki/index.php?title=Familiengerechte_Hochschule#Familiengerechte_Hochschule</blank>
Inhaltsverzeichnis
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    Regelungen für Schwangere und Eltern
    Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen
    Links zu verschiedenen Fächern
    Beschwerden
    Familiengerechte Hochschule
    Verwandte Seiten
    Referenzen
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  nachschlagen.[1]
Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.
Regelungen für Schwangere und Eltern
    Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
    Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
    Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungs­rücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prü­fung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeit­verzögerungen Gebrauch machen.
    Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
    Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
    Nähere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .[1]
Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen
    Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflege­bedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) überneh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesen­heitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
    Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
    Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen übernommenen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von Haus- und Abschluss­arbeiten, einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufsplan zu belegenden Ver­anstaltungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
    Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
    Nähere Informationen findest du unter diesem Link .
Links zu verschiedenen Fächern
    In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Se­mes­ters auf der Nachrichten­seite der Fakultät für Germanistik  bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
    Mathematik 
Beschwerden
Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.


== Verwandte Seiten ==
== Verwandte Seiten ==

Version vom 3. September 2018, 14:45 Uhr


Du bist Studentin oder Student und benötigst Hilfe und Unterstützung in Fragen rund ums Lehramtsstudium? - Die ZLB-Studienberatung hilft dir!

Aufgaben

Im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) unterstützen dich zwei Beraterinnen in allen Phasen deines Studiums. Hier kannst du Sorgen loswerden, Dampf ablassen und Fragen stellen, wenn du mal nicht weiter weißt. Du findest immer ein offenes Ohr und eine helfende Hand.

Wir, Ronja Pohlmann und Dagmar Freytag, unterstützen dich, ganz egal, ob du seit dem Wintersemester 2011/12 (LABG 2009) oder 2016/17 (LABG 2016) studierst oder Fragen zum Erweiterungsfach hast.

Studierst du Lehramt in einem auslaufenden Studiengang nach LPO 2003 (Abschluss Erstes Staatsexamen), wende dich bitte an Ronja Pohlmann oder Birgit Kunde  (Ombudsstelle). Zu den Prüfungen des Ersten Staatsexamens berät dich das Landesprüfungsamt (LPA). Außerdem haben wir speziell für dich Beratungsangebote und Informationen zur Auslaufregelung zusammengestellt. Tipp: Erste wichtige Informationen zum Wechsel in die gestufte Lehrerbildung (Bachelor/Master) findest du im FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)!

Sprechzeiten

Zu diesen Zeiten kannst du uns sprechen:

  • Montags von 12:30 - 14:30 Uhr in V17 R02 H42
  • Mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr in V17 R02 H42
  • Donnerstags von 09:30 - 11:30 Uhr in V17 R02 H42

Zusätzliche Terminvereinbarungen auf Anfrage. Bitte beachte, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.

FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zum Thema Lehramtsstudium findest du hier:

Erstsemester

Du hast gerade erst dein Lehramtsstudium begonnen und fühlst dich irgendwie überfordert? Dir fehlt der Überblick und du findest dich auf dem Campus nicht zurecht? Du weißt nicht, woher du deine Prüfungsordnung oder dein Modulbuch bekommst und wie du deinen Stundenplan erstellst? Keine Angst, als Studienanfänger ist das ganz normal! Es braucht eine Weile, bis man sich im universitären Betrieb zurechtfindet und weiß, was wie funktioniert. Das LehramtsWiki hilft dir dabei, Ordnung in das Durcheinander zu bringen. Für einen erfolgreichen Studienbeginn findest du in unserem Artikel Stundenplan ein Video-Tutorial, das dir Schritt für Schritt zeigt, wie du deinen Stundenplan erstellst und wie du erfährst, welche Veranstaltungen du belegen musst. Diese Informationen sind dort auch in einem PDF-Dokument für dich zusammengefasst. Außerdem haben wir dir in unseren Informationen für Erstsemester eine Auswahl von Artikeln zusammengestellt, die dir den Start ins Studium erleichtern sollten!

Zusätzlich bietet das Erstsemesterportal  des Akademischen Beratungszentrums (ABZ) Studienanfängern Informationen, Kontaktdaten und Tipps zu Orientierungswoche und Studienstart. Auf den Seiten des ABZ findest du außerdem allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Lehramtsstudium an der UDE im Lehramt FAQ .

Siehe auch

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Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachschlagen.[1]

Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden. Regelungen für Schwangere und Eltern

   Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
   Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
   Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungs­rücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prü­fung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeit­verzögerungen Gebrauch machen.
   Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
   Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
   Nähere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .[1] 

Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen

   Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflege­bedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) überneh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesen­heitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
   Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
   Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen übernommenen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von Haus- und Abschluss­arbeiten, einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufsplan zu belegenden Ver­anstaltungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
   Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
   Nähere Informationen findest du unter diesem Link . 

Links zu verschiedenen Fächern

   In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Se­mes­ters auf der Nachrichten­seite der Fakultät für Germanistik  bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.
   Mathematik  

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Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2018-06-30