Studienplatztausch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 18: Zeile 18:
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]


{{Gültigkeit|Datum=2022-06-13}}
{{Gültigkeit|Datum=2023-02-13}}

Version vom 7. Juni 2022, 12:52 Uhr

Du hast dich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang entschieden, aber keinen Studienplatz an deiner Wunsch-Uni bekommen? Dann kannst du deinen Studienplatz tauschen. Bitte beachte, dass es sich beim Studienplatztausch um einen Service der Universität Duisburg-Essen (UDE) handelt und kein Rechtsanspruch besteht.

Voraussetzungen

Die Antragstellenden müssen an einer Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das gleiche Studienfach und im gleichen Fachsemester ordnungsgemäß eingeschrieben sein.

Ablauf

Informationen zum Ablauf, zu Fristen und welche Unterlagen du einreichen musst, findest du auf der Seite Studienplatztausch.

Vermittlung

Tausch­partner*innen findest du in verschiedenen Tauschbörsen, zum Beispiel auf der Internetplattform studienplatztausch.de.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-02-13