Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Befreiung von der Anwesenheitspflicht==
{{Teaser|Text=Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der [[Regelstudienzeit]] zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.}}
Nicht immer ist es Studierenden aufgrund besonderer Umstände möglich an Lehrveranstaltungen im vollen Umfang oder überhaupt teilzunehmen. Hierfür gibt es in der neuen Gemeinsamen Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge mit der jeweiligen Lehramtsoption eine besondere Vereinbarung. Unter §24 der Prüfungsordnung ist folgendes vermerkt:<br>
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Studierende, die durch ein ärztliches Attest nachweisen,dass sie den Ehemann oder die eingetragene Lebenspartnerin oder die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner oder pflegebedürftige Verwandte in gerader Linie oder Verschwägerte ersten Grades pflegen
<br>oder<br>
Studierende, die ein Kind überwiegend allein versorgen, können auf Antrag vom Erfordernis des regelmäßigen Besuches von Lehr-/Lerneinheiten zur Erlangung eines nach dieser Ordnung erforderlichen Teilnahmenachweises befreit werden.
<br>
Voraussetzung für die Befreiung ist die Erbringung einer dem [[Workload]] der Fehlzeiten entsprechende,
angemessene, zusätzliche Studienleistung im Selbststudium. Diese wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden festgesetzt. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Prüfungsausschuss.
<br>


*Alle Prüfungsordnungen der UDE findest Du <blank text="hier">http://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/pruefungsordnungen.php</blank>.
Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:


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* [[Studium mit Kind]]
 
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
==Germanistik==
* [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]
 
In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden.
Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der [http://www.uni-due.de/germanistik/aktuelles_nachrichten.shtml Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik] bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet. 
 
 
==Familiengerechte Hochschule==
 
Die UDE hat sich in ihrem Hochschulentwicklungsplan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familienfreundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.<br>
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
<br>
[http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/zielvereinbarung.pdf Hier] findest Du die Zielvereinbarung der Hochschule zum Erhalt des Zertifikats.
<br>
[http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/intern/jahresbericht_1.pdf Hier] findest Du den Jahresbericht 2011.
 
<br>
===Quellen===
http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/




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[[Kategorie:Studileben]]
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{{Gültigkeit|DATUM=2025-03-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:42 Uhr

Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.

Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-29