Studierende in besonderen Situationen: Unterschied zwischen den Versionen

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Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflegeaufgaben können auf Antrag u.a. gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden.
{{Teaser|Text=Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der [[Regelstudienzeit]] zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.}}


== Regelungen für Schwangere und Eltern ==
Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:


* Studierende, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, alleinerziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden, wenn diese Vorraussetzung für einen Teilnahmenachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
* [[Studium mit Kind]]
* Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
* [[Studierende_mit_Pflegeaufgaben|Studierende mit Pflegeaufgaben]]
* Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prüfung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen.
* [[Studierende_mit_Behinderung_und/oder_chronischer_Erkrankung|Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung]]
* Im Zeitraum 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
* Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.


* Nähere Informationen findest du im Infoflyer <Blank text="Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studium_und_vereinbarkeit.pdf</Blank> oder unter http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/
== Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen ==
* Studierende, die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern) übernehmen, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesenheitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppenarbeiten, laborpraktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
* Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
* Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflegeaufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegeaufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Haus- und Abschlussarbeiten, einer Änderung der Reihenverfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Handhabe der Prüfungsanmeldefristen führen.
* Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
* Nähere Informationen findest du im Infoflyer <Blank text="Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studium_und_vereinbarkeit.pdf</Blank> oder unter http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/
==Germanistik==
In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden.
Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der [http://www.uni-due.de/germanistik/aktuelles_nachrichten.shtml Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik] bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet. 
== Beschwerden ==
Solltest du Probleme mit Dozenten haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[Gleichstellungsbüro]] wenden.
==Familiengerechte Hochschule==
Die UDE hat sich in ihrem Hochschulentwicklungsplan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familienfreundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.<br>
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
<br>
[http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/zielvereinbarung.pdf Hier] findest du die Zielvereinbarung der Hochschule zum Erhalt des Zertifikats.
<br>
[http://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/intern/jahresbericht_1.pdf Hier] findest du den Jahresbericht 2011.
===Quellen===
http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/
== Verwandte Seiten ==
*[[Elternservice]]
*[[AStA-Krabbelburg]]
*[[Wickelräume]]


{{Fluid}}
[[Kategorie:Studileben]]
[[Kategorie:Studileben]]
[[Kategorie:Beratungsangebote]]
{{Gültigkeit|DATUM=2025-03-29|KOMMENTAR=Definition und Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 27. März 2024, 12:42 Uhr

Nicht alle können sich ihrem Studium „Vollzeit“ widmen - wer sich z. B. um einen pflegebedürftigen Angehörigen oder um Kinder kümmert, wird Schwierigkeiten haben, das Studium in der Regelstudienzeit zu beenden. Darum können Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf Antrag von bestimmten Regelungen und Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen.

Welche Regelungen für dich gelten, welche Hilfsangebote es gibt und wer dich berät, damit du mit den Herausforderungen, die deine persönliche Situation an dich und dein Studium stellt, erfolgreich studieren kannst, kannst du in dem für dich passenden Artikel lesen:

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-29