Studierende in besonderen Situationen

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Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfung­sordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.

Regelungen für Schwangere und Eltern

  • Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
  • Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
  • Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prüfung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen.
  • Im Zeitraum 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
  • Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
  • Nähere Informationen findest du im Infoflyer Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen  oder unter http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/ 




Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen

  • Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, eingetragenen Lebens­partnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) übernehmen, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesenheits­pflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen­arbeiten, laborpraktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit dem Dozenten oder der Dozentin vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
  • Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen über­nom­menen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von Haus- und Abschlussarbeiten, einer Änderung der Reihenverfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Handhabe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
  • Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
  • Nähere Informationen findest du im Infoflyer Regelungen für Studierende mit Kindern oder Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen  oder unter http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/ 

Germanistik

In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Se­mes­ters auf der Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik  bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.

Beschwerden

Solltest du Probleme mit Dozenten haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.

Familiengerechte Hochschule

Die UDE hat sich in ihrem Hochschul­entwicklungs­plan, aber auch im Rahmen­plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familien­freundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.

Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familien­gerechte Hoch­schule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Pro­zess zu unterstützen und zu beschleunigen.

Hier  findest du die Zielvereinbarung der Hochschule zum Erhalt des Zertifikats.

Hier  findest du den Jahresbericht 2013.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-28