Studierende in besonderen Situationen

Aus LehramtsWiki
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Befreiung von der Anwesenheitspflicht

Nicht immer ist es Studierenden aufgrund besonderer Umstände möglich an Lehrveranstaltungen im vollen Umfang oder überhaupt teilzunehmen. Hierfür gibt es in der neuen Gemeinsamen Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge mit der jeweiligen Lehramtsoption eine besondere Vereinbarung. Unter §24 der Prüfungsordnung ist folgendes vermerkt:

Studierende, die durch ein ärztliches Attest nachweisen,dass sie den Ehemann oder die eingetragene Lebenspartnerin oder die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner oder pflegebedürftige Verwandte in gerader Linie oder Verschwägerte ersten Grades pflegen
oder
Studierende, die ein Kind überwiegend allein versorgen, können auf Antrag vom Erfordernis des regelmäßigen Besuches von Lehr-/Lerneinheiten zur Erlangung eines nach dieser Ordnung erforderlichen Teilnahmenachweises befreit werden.
Voraussetzung für die Befreiung ist die Erbringung einer dem Workload der Fehlzeiten entsprechende, angemessene, zusätzliche Studienleistung im Selbststudium. Diese wird von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden festgesetzt. Erfolgt keine Einigung, entscheidet der Prüfungsausschuss.

  • Alle Prüfungsordnungen der UDE findest Du hier .


Germanistik

In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet.

Beschwerden

Solltest Du Probleme mit Dozenten haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst Du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.

Familiengerechte Hochschule

Die UDE hat sich in ihrem Hochschulentwicklungsplan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familienfreundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.
Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familiengerechte Hochschule“ der Hertie-Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.
Hier findest Du die Zielvereinbarung der Hochschule zum Erhalt des Zertifikats.
Hier findest Du den Jahresbericht 2011.


Quellen

http://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/