Studierende in besonderen Situationen

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Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflege­aufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmen­prüfungs­ordnung für Bachelor- und Master­studien­gänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungs­ausschuss gestellt werden.

Regelungen für Schwangere und Eltern

  • Studierende, die sich in Mutter­schutz oder Elternzeit befinden, allein­erziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheits­pflicht bei Lehr­veranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahme­nachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden ver­ein­bart, im Streit­fall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
  • Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
  • Schwangere und Studentinnen im Mutter­schutz sowie Studierende in Eltern­zeit können grundsätzlich von Prüfungs­rücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prü­fung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeit­verzögerungen Gebrauch machen.
  • Im Zeitraum sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen.
  • Studierende, die aufgrund von Erziehungs­aufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
  • Nähere Informationen findest du unter diesem Link 

Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflege­verpflichtungen

  • Studierende, die Betreuungs- oder Pflege­aufgaben von Ehepartnern, ein­getra­genen Lebens­partnern oder pflege­bedürftigen Verwandten oder Ver­schwä­gerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwieger­eltern) überneh­men, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesen­heitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppen­arbeiten, labor­praktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehl­zeiten entsprechende Alternativ­leistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungs­ausschuss.
  • Bei teilnahme­beschränkten Lehr­veranstal­tungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden.
  • Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflege­aufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berück­sichtigung von Ausfall­zeiten für die von ihnen übernommenen Pflege­aufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungs­frist von Haus- und Abschluss­arbeiten, einer Änderung der Reihen­verfolge der laut Studien­verlaufsplan zu belegenden Ver­anstaltungen oder einer flexiblen Hand­habe der Prüfungs­anmelde­fristen führen.
  • Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflege­bedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet.
  • Nähere Informationen findest du unter diesem Link .

Links zu verschiedenen Fächern

Beschwerden

Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.

Familiengerechte Hochschule

Die UDE hat sich in ihrem Hochschul­entwicklungs­plan, aber auch im Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zum Ziel gesetzt, die Familien­freundlichkeit zu verbessern und dazu entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Beschäftigten und Studierenden zugute kommen sollen.

Im Dezember 2009 hat deshalb das Rektorat beschlossen, das Audit „Familien­gerechte Hoch­schule“ der Hertie-​Stiftung durchzuführen, da es ein geeignetes Instrument ist, um diesen Prozess zu unterstützen und zu beschleunigen.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-03-14