Studierende mit Pflegeaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Wenn du Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern oder auch deine Schwiegereltern pflegst, nehmen diese Pflegeaufgaben sehr viel Zeit in Anspruch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Damit du dein Studium erfolgreich weiterführen kannst, gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.}}
{{Teaser|Text=Wenn du Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern oder auch deine Schwiegereltern pflegst, nehmen diese Pflegeaufgaben sehr viel Zeit in Anspruch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Damit du dein Studium erfolgreich weiterführen kannst, gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.}}


==Beratungsstellen==
==Beratung==
===Studierendenwerk und AStA===
Das [[Studierendenwerk]] bietet [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/ soziale] und [https://www.stw-edu.de/beratung/psychologische-beratung/ psychologische] Beratung zum Beispiel zur Studienfinanzierung oder bei Überforderung und Konflikten an.
Du kannst dich auch an das [https://www.asta-due.de/willkommen/referate/referat-fuer-sozialpolitik/ Referat für Sozialpolitik] des [[AStA]] wenden.


===Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)===
====Psychologische Beratung====
Das [[ABZ]] unterstützt dich durch [https://www.uni-due.de/abz/ Beratungsangebote], z. B. bei [https://www.uni-due.de/abz/studierende/psychologische-beratung.php psychologischer Belastung], Fragen zur [https://www.uni-due.de/erstsemester/studienplanung.shtml Studienplanung] oder zum Zeitmanagement.
Falls dir einmal alles zu viel wird oder du deine Situation mit kompetenten Menschen besprechen möchtest, die dich unterstützen und dir bei der Lösungssuche helfen, bietet das [[ABZ]] eine [https://www.uni-due.de/abz/studierende/psychologische-beratung.php psychologischen Beratung] für Studierende an. Du kannst dich auch an das [[Studierendenwerk]] wenden. Auch dieses bietet eine [https://www.stw-edu.de/beratung/psychologische-beratung/ Beratung] bei Überforderung und Konflikten an.


===Probleme im Studium durch Pflegeaufgaben===
====Sozialberatung und Beratung zu finanziellen Hilfen====
Solltest du Probleme mit Lehrenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[Gleichstellungsbüro]] oder die [[Ombudsstelle]] wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] bei Pflege- und Familienaufgaben.
Neben der psychologischen Beratung bietet das [[Studierendenwerk]] auch eine [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/ soziale Beratung], zum Beispiel zu finanziellen Hilfen an. Du kannst dich bei Fragen wie diesen auch an das [https://www.asta-due.de/willkommen/referate/referat-fuer-sozialpolitik/ Referat für Sozialpolitik] des [[AStA]] wenden.


===Familiengerechte Hochschule===
Bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld berät dich die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Einen Überblick bietet dir die Seite [https://www.pflegewegweiser-nrw.de/index.php/ Pflegewegweiser-nrw.de].
Auf der Seite [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende] findest du Antworten auf die Fragen, die in Beratungen am häufigsten gestellt werden.  Der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf Flyer Studienregelungen] bietet dir einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.


===Kommunale Angebote===
====Studienberatung====
Außerhalb der Universität, kannst du dich beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:
Solltest du Probleme im Studium oder mit Lehrenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[ABZ]] wenden, dort gibt unter anderem Hilfe zu [https://www.uni-due.de/erstsemester/studienplanung.shtml Studienplanung] und Zeitmanagement. Weitere Anlaufstellen sind das [[Gleichstellungsbüro]] oder die [[Ombudsstelle]]. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] bei Pflege- und Familienaufgaben.
 
====Pflegeberatung====
Zum Thema Pflege kannst du dich außerhalb der Universität beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:
*[https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/senioren-und_pflegeberatung.php Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Duisburg]
*[https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_iii/50/senioren-und_pflegeberatung.php Senioren- und Pflegeberatung der Stadt Duisburg]
*[https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42385/show Pflegeberatung der Stadt Essen]
*[https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42385/show Pflegeberatung der Stadt Essen]


==Finanzielle Hilfen==
==Informationsseiten==
Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Finanzen finanzieller Unterstützung]. Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studienfinanzierung/ beraten] lassen.
Auf der Seite [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende] findest du Antworten auf die Fragen, die in Beratungen am häufigsten gestellt werden. Der [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf Flyer Studienregelungen] bietet dir einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.
===Pflegegeld===
 
Pflegeleistungen beantragst du bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Die Pflegeversicherung ist an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen. Dort wirst du auch bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld beraten. Einen Überblick bietet dir die Seite [https://www.pflegewegweiser-nrw.de/index.php/ Pflegewegweiser-nrw.de].
Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ der Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Finanzen finanzieller Unterstützung].  


==Beurlaubung==
==Beurlaubung==
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Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.


==Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ==
==Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche==
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und [[Nachteilsausgleiche]] ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und [[Nachteilsausgleiche]] ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:
*Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt. Dazu stellst du einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden kannst oder du die Reihenfolge der, laut [[Studienverlaufsplan]] zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
*Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt. Dazu stellst du einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden oder die Reihenfolge der, laut [[Studienverlaufsplan]] zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
*Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
*Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
*Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit den Lehrenden; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]].
*Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit den Lehrenden; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]].
*Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die Lehrenden der entsprechenden Veranstaltungen. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum [[EOP]], melde dich beim [[Praktikumsbüro]].  
*Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die Lehrenden der entsprechenden Veranstaltungen. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum [[EOP]], melde dich beim [[Praktikumsbüro]].  
*In einigen Fächern wie der [https://www.uni-due.de/germanistik/lehrveransaltungsplanung.php Germanistik] oder der [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik] gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem [[Stundenplan]] beraten.
*In einigen Fächern wie der [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik] gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem [[Stundenplan]] beraten.
* Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.
* Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.


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Version vom 16. Juli 2021, 14:09 Uhr

Wenn du Ehe- oder eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder, Geschwister, Eltern, Großeltern oder auch deine Schwiegereltern pflegst, nehmen diese Pflegeaufgaben sehr viel Zeit in Anspruch und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität. Damit du dein Studium erfolgreich weiterführen kannst, gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Beratung

Psychologische Beratung

Falls dir einmal alles zu viel wird oder du deine Situation mit kompetenten Menschen besprechen möchtest, die dich unterstützen und dir bei der Lösungssuche helfen, bietet das ABZ eine psychologischen Beratung für Studierende an. Du kannst dich auch an das Studierendenwerk wenden. Auch dieses bietet eine Beratung bei Überforderung und Konflikten an.

Sozialberatung und Beratung zu finanziellen Hilfen

Neben der psychologischen Beratung bietet das Studierendenwerk auch eine soziale Beratung, zum Beispiel zu finanziellen Hilfen an. Du kannst dich bei Fragen wie diesen auch an das Referat für Sozialpolitik des AStA wenden.

Bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld berät dich die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Einen Überblick bietet dir die Seite Pflegewegweiser-nrw.de.

Studienberatung

Solltest du Probleme im Studium oder mit Lehrenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das ABZ wenden, dort gibt unter anderem Hilfe zu Studienplanung und Zeitmanagement. Weitere Anlaufstellen sind das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen bei Pflege- und Familienaufgaben.

Pflegeberatung

Zum Thema Pflege kannst du dich außerhalb der Universität beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:

Informationsseiten

Auf der Seite FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende findest du Antworten auf die Fragen, die in Beratungen am häufigsten gestellt werden. Der Flyer Studienregelungen bietet dir einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.

Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ der Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu finanzieller Unterstützung.

Beurlaubung

Pflegeaufgaben können ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:

  • Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt. Dazu stellst du einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden oder die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
  • Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
  • Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit den Lehrenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die Lehrenden der entsprechenden Veranstaltungen. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
  • In einigen Fächern wie der Mathematik gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
  • Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30