Studierendenausweis: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Links überprüft)
Zeile 12: Zeile 12:


==Allgmeine Beschreibung==
==Allgmeine Beschreibung==
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung „Studierendenausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.
Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung „Studierendenausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.


Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurückzugeben.
Zeile 39: Zeile 39:
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php</blank>
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom [[Einschreibungswesen]] und [[Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)|ABZ]]: <blank>https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php</blank>


{{Gültigkeit|Datum=2015-01-15}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-01-15}}


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Studileben]]
[[Kategorie:Studileben]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]
[[Kategorie:Service für Studierende]]

Version vom 27. März 2015, 17:39 Uhr


Funktionen des Studierenden­ausweises

Hinweise zur Benutzung

  • Wie du die Karte für die Bibiliothek freischalten kannst, erfährst du hier 
  • Wie du die Karte als CashCard in der Mensa benutzt, erfährst du hier 

Allgmeine Beschreibung

Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung „Studierendenausweis“ der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.

Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurückzugeben.

Matrikelnummer

Die Matrikelnummer ist eine Personen­kennzeichnungs­nummer an Hochschulen, die unter anderem in Österreich, der Schweiz und auch Deutschland verwendet wird. Matrikelnummern werden in Deutschland von den Hochschulen vergeben und sind dementsprechend nur an der Hochschule selbst eindeutig. Die Matrikelnummer findet sich auf dem Studierendenausweis und setzt sich an der UDE grob aus 3 Bestandteilen zusammen:

  • Der ersten Bestandteil, ES0 bzw. DS0, bezieht sich auf den Standort, d. h. auf den Campus Essen bzw. den Campus Duisburg
  • Der zweite Bestandteil ist eine siebenstellige Nummer XXXXXXX, die „bereinigte“ Matrikelnummer
  • Der dritte Bestandteil, die letzten beiden Ziffern, bezieht sich auf den Studierendenausweis. 00 steht hier für den ersten Ausweis, der mit der Immatrikulation ausgegeben wird, 01 für den ersten ausgetauschten Ausweis, 02 für den zweiten usw.

Die Matrikelnummer ermöglicht unter anderem die anonymisierte Bekanntgabe von persönlichen Daten, wie z. B. Klausurergebnissen.


Studierendenausweis hinten
Datei:Studausweis2.jpg
Studierendenausweis vorne



Verlust oder Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen Büro 3; Campus Duisburg Büro 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungszeiten beantragt werden.

Die 10 Euro Gebühr für die Neuausstellung müssen innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt überwiesen werden.

FAQ

Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/studierendenausweis.php 

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-01-15