Studierendenausweis

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Funktionen des Studierendenausweises



Allgmeine Beschreibung

Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung "Studierendenausweis" der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto der Karteninhaberin oder des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.

Der Ausweis ermöglicht die Nutzung der Selbstbedienungsstationen (Druck von Studienbescheinigungen, Eingabe von Adressänderungen, Druck von Überweisungsträgern). Zusammen mit dem Studierendenausweis erhalten Sie eine vom ZIM (Zentrum für Informations- und Mediendienste) vergebene Kennung, mit der Sie sich dort einloggen können. Der Studierendenausweis ist durch eine 4-stellige PIN geschützt, welche Sie selbst vergeben und jederzeit ändern können.

Das Semesterticket darf erst ab Semesterbeginn (Wintersemester 01.10. und Sommersemester 01.04.) genutzt werden.

Die Nutzung der übrigen Funktionen des Studierendenausweises ist erst dann zulässig, wenn alle Beträge für das entsprechende Semester bezahlt sind.

Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurück zu geben.

Verlust oder Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung kann kostenlos ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen Büro 3; Campus Duisburg Büro 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungszeiten beantragt werden. Die Öffnungszeiten können auf der Kontaktseite des Studierendensekretariats  eingesehen werden.