Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aufgaben==
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Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierendenparlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft“. Lediglich eine Urabstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.
Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierendenparlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft“. Lediglich eine Urabstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen.
Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, wozu jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitätsbeitrags ([[Semesterticket]]) und der Studierendenschaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.
Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, wozu jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der [[Fachschaft]]en oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitätsbeitrags ([[Semesterticket]]) und der Studierendenschaftsbeitrag, über den z. B. die [[Fachschaft]]en ihre finanzielle Ausstattung erhalten.


Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses ([[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)|AStA]]), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.
Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses ([[Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)|AStA]]), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Version vom 15. Juni 2016, 13:58 Uhr


Wahlen 2015

Die Wahlen zum Studierendenparlament fanden vom 23. November 2015 bis zum 27. November 2015 statt. Weitere Informationen auf den Seiten des Studierendenparlaments .

Aufgaben

Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierendenparlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft“. Lediglich eine Urabstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen. Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, wozu jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitätsbeitrags (Semesterticket) und der Studierendenschaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Zusammensetzung

Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Es wird einmal im Jahr von den Studierenden der Hochschule gewählt. Diese können sich für eine der antretenden hochschulpolitischen Listen entscheiden. Das Wahlergebnis wird dann nach einem bestimmten Rechenverfahren (Rangmaßzahlverfahren nach D'Hondt) gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Übersicht über die Listen findest du auf der Homepage des StuPa  und unter https://www.uni-due.de/de/studium/kultur_listen.php .

Arbeitsweise

Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und jeder Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder -Mitgliederinnen bzw. -Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.

Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referentinnen und Referenten und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandatsträgerinnen und -träger im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen einen Kandidaten oder eine Kandidatin entscheiden. Die AStA-Referenten haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Wahlausschuss, der Haushaltsausschuss und der Satzungsausschuss, bei Bedarf gibt es z. B. noch einen Wahlprüfungs- und einen Härtefallausschuss.

Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungsprotokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa .

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Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-18