Studium für beruflich Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Teaser|Text=Um dich an der UDE für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife!). Mit dem Abitur kannst du dich für alle Studiengänge bewerben bzw. einschreiben. Mit der fachgebundenen Hochschulreife nur für die Fächer, die im Zeugnis angegeben sind bzw. zu denen du aufgrund des Schulschwerpunktes berechtigt bist<ref>FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen - Schulabschluss;https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php [abgerufen am 05. November 2019]</ref>.
{{Teaser|Text=Um dich an der UDE für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife, also ein Abitur, oder die fachgebundene Hochschulreife. Beachte, dass damit nicht die Fachhochschulreife gemeint ist. Mit dem Abitur kannst du dich für alle Studiengänge bewerben bzw. einschreiben. Mit der fachgebundenen Hochschulreife nur für die Fächer, die im Zeugnis angegeben sind bzw. zu denen du aufgrund des Schulschwerpunktes berechtigt bist. Du findest ein FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen auf der [https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php Webseite der UDE].
}}
}}


==Studium ohne Abitur==
==Studium ohne Abitur==
Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte] infrage kommt. Wenn du einer der drei [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppen] angehörst, kannst du einen [Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf] stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:
Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte] infrage kommt. Wenn du einer der drei [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppen] angehörst, kannst du einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang] stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:


# Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, kannst du einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten ([https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 1]).  
# Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, gehörst du in [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 1] und kannst einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten.  
# Hast du mindestens zwei Jahre eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei  Jahre einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt, kannst du bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht ([https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 2]).  
# Hast du mindestens zwei Jahre eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei  Jahre einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt, bist du in [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 2] und kannst bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
# Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, kannst du eine Zugangsprüfung ablegen oder in zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium aufnehmen ([https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 3]).
# Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, gehörst du zu [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Bewerbergruppe 3] und kannst eine Zugangsprüfung ablegen oder in zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium aufnehmen.
<br/>
<br/>
Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Bewerbungsantrag] beim Einschreibungs- und Prüfungswesen: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Beruflich Qualifizierte]. Die Bewerbungsfristen findest du unter: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte].  
Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/bbq.pdf Bewerbungsantrag] beim Einschreibungs- und Prüfungswesen: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt_beruflich_qualifizierte.php Bereich Beruflich Qualifizierte]. Die Bewerbungsfristen findest du unter: [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml Studium für beruflich Qualifizierte].  
Zeile 24: Zeile 24:
Die [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2-43-2.pdf aktuelle Fassung] gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter [https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/satzungen_ordnungen_zentralebene.php#Z Zulassungsordnung].
Die [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/2-43-2.pdf aktuelle Fassung] gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter [https://www.uni-due.de/verwaltung/satzungen_ordnungen/satzungen_ordnungen_zentralebene.php#Z Zulassungsordnung].


==Quellen==
<references />


{{Fluid}}
{{Fluid}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-03-30}}
{{Gültigkeit|DATUM=2022-06-30}}
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]

Version vom 12. Oktober 2021, 16:22 Uhr

Um dich an der UDE für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife, also ein Abitur, oder die fachgebundene Hochschulreife. Beachte, dass damit nicht die Fachhochschulreife gemeint ist. Mit dem Abitur kannst du dich für alle Studiengänge bewerben bzw. einschreiben. Mit der fachgebundenen Hochschulreife nur für die Fächer, die im Zeugnis angegeben sind bzw. zu denen du aufgrund des Schulschwerpunktes berechtigt bist. Du findest ein FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen auf der Webseite der UDE.

Studium ohne Abitur

Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das Studium für beruflich Qualifizierte infrage kommt. Wenn du einer der drei Bewerbergruppen angehörst, kannst du einen Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:

  1. Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, gehörst du in Bewerbergruppe 1 und kannst einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten.
  2. Hast du mindestens zwei Jahre eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert und anschließend mindestens drei Jahre einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt, bist du in Bewerbergruppe 2 und kannst bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht.
  3. Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren absolviert und eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, gehörst du zu Bewerbergruppe 3 und kannst eine Zugangsprüfung ablegen oder in zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium aufnehmen.


Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen Bewerbungsantrag beim Einschreibungs- und Prüfungswesen: Bereich Beruflich Qualifizierte. Die Bewerbungsfristen findest du unter: Studium für beruflich Qualifizierte.

Ist dein Bewerbungsantrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte erfolgreich, kannst du dich für einen Studienplatz bewerben. Was du hierbei beachten musst, hat das Einschreibungswesen jeweils pro Bewerbergruppe für dich zusammengefasst:

Beratung

Zur Beratung kannst du dich an den Bereich Beruflich Qualifizierte wenden.

Berufsbildungshochschulzugangsordnung

Die Vorgaben zum Studium ohne Abitur findest du in der „Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“, auch Berufsbildungshochschulzugangsordnung genannt. Die aktuelle Fassung gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter Zulassungsordnung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-06-30