Studium mit Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text= In diesem Artikel findest du Informationen und Angebote zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Studium mit Kind.}}
{{Teaser|Text= An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für Schwangere und Studierende mit Kindern.}}
==Beratung==
An der UDE gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind oder schwangere Studentinnen.
===Studierendenwerk===
Das [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/ Studierendenwerk] bietet werdenden Eltern eine umfassende [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ Beratung] an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind z. B. Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Mutter-Kind-Stiftung), Sonderregelungen (Beurlaubung, Prüfungen, BAföG-Verlängerung) oder auch Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
===Lehramtsstudium===
Bei Fragen zu '''Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium''', kannst du dich an [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/team/#Annika_Rating Annika Rating] wenden. Sie unterstützt dich insbesondere auch zu Fragen bezüglich der [[Praxisphasen]], also z. B. zur bevorzugten Platzzuweisung für das [[Praxissemester]] oder zur Frage, was du bei der Wahl der Praktikumseinrichtung für das [[BFP]] oder für ein schulisches Praktikum im Rahmen des [[EOP]] beachten musst.
===Beschwerden und Probleme===
Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das [[Gleichstellungsbüro]] oder die [[Ombudsstelle]] wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuelle Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.
===Finanzielle Hilfen ===
Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie z. B. [[BAföG]] mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder [[Stipendien]].
In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Finanzen Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung ]. Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom [[Studierendenwerk]] beraten lassen: [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ Beratung Finanzierung von Studium und Familie].
====Auslandsaufenthalt====
Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein [[Auslandsaufenthalt]] Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kind(-ern) ins Ausland gehen, können ggf auf Antrag [[ERASMUS]]-Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen<ref> https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Ausland-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim [[AAA|Akamdeischen Auslandsamt (International Office)]]. Dort findest du auch Informationen zur [https://www.uni-due.de/international/outgoings_finanzierung.php Finanzierung] eines Auslandsaufenthaltes.
===Geflüchtete/Refugees===
Geflüchtete mit Kind(-ern), die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter [https://www.uni-due.de/fluechtlinge/ Angebote für Flüchtlinge] (English Version: [https://www.uni-due.de/en/refugees.php Offers for refugees]).
===Online Beratung===
Für Studierende mit Kindern gibt es auch eine [http://moodle2.uni-due.de/course/view.php?id=707 Online-Beratung]. Auf der Lernplattform Moodle können Fragen auch von zuhause aus gestellt werden. Der Kurs heißt „Online-Beratung für Studierende mit Kind(ern)“.


==Finanzielle Hilfen und Sozialberatung==
Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie [[BAföG]] mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder [[Stipendien]].
In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Finanzen Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung ]. Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du weitere Informationen zu [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen Familienleistungen] wie Kinder- oder [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Elterngeld] und auch ein Infotool, mit dem du deinen voraussichtlichen Anspruch auf Leistungen ermitteln kannst.


==Schwangerschaft und Mutterschutz==
Das [[Studierendenwerk]] bietet werdenden Eltern und Studierenden mit Kindern eine umfassende [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ Beratung] an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind unter anderem Sozialleistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Sonderregelungen bei Prüfungen, Beurlaubung, BAföG-Verlängerung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das [[Einschreibungswesen]] frühzeitig über deine Schwangerschaft und den (voraussichtlichen) Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/mitteilung_mutterschutz.pdf Meldeformular] im Einschreibungswesen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich. Als Nachweis legst du eine Kopie des Mutterpasses, ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme bei.<ref> https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studium_und_mutterschutz.php [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>
Über Moodle bietet das Studierendenwerk eine [http://moodle2.uni-due.de/course/view.php?id=707 Online-Beratung für Studierende mit Kindern] an. Um dich anmelden zu können, brauchst du eine [[Unikennung]].
Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das [https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html Mutterschutzgesetz (MuSchG)]. Laut Mutterschutzgesetz:
* gelten 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung) Schutzfristen. Möchtest du während des Mutterschutzes Prüfungen ablegen, geht dies nur auf ausdrücklichen Wunsch (§3).
* kannst du dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen (im ersten Jahr zweimal täglich 30 Minuten) freistellen lassen (§ 7 Abs. 2).
* hast du einen Anspruch auf [[Studium mit Kind#Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche|Nachteilsausgleiche]] im Studium.
* kannst du für Pausen und zum Stillen und Wickeln die [[Studium mit Kind#Wickel-, Still- und Ruheräume|Wickel-, Still- und Ruheräume]] nutzen.
Du hast ein Recht auf Mutterschutz. Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes aber nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz für Prüfungen und Studienleistungen unterbrechen und anschließend fortsetzen. <ref>https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php [Aberufen am 03. Februar 2020]</ref>


== Beurlaubung ==
Auch das Referat für Sozialpolitik im AStA bietet eine [https://asta-due.de/beratung/sozialberatung/ Sozialberatung] an.  
Eine Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes kann ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel [[Beurlaubung]].
Unter [https://www.asta-due.de/beratung/studieren-mit-kind/ Studieren mit Kind] hat das Referat außerdem Links zu den wichtigsten Themen zusammengefasst.  
Bist du wegen Kindererziehung (nicht Schwangerschaft!) beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
==Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ==
Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche<ref> https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>, die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:
*Wenn du dich in Mutterschutz oder Elternzeit befindest, alleinerziehend bist oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegst (Nachweis durch ärztliches Attest), kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung die dem Workload der Fehlzeit entspricht mit deinem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]].<ref> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>
*Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden oder die Dozierende der betroffenen Veranstaltung.<ref> https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#RSZ-2 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>
*In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen (z. B. [https://www.uni-due.de/germanistik/lehrveransaltungsplanung.php Germanistik] oder [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik]). Erkundige dich bei der [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]] deiner Fächer, welche Möglichkeiten es gibt.
* Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar (innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin) einen Antrag an den [[Prüfungsausschuss]] der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise (ärztliches Attest) bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet <ref> https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>. Versäumst du also z. B. eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet<ref> https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>.
* Bist du im Mutterschutz oder in Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder kann der [[Prüfungsausschuss]] Prüfungsbedingungen auf Antrag individuell festlegen, also z. B. Bearbeitungszeiten, Fristen und Termine für Prüfungen neu festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.<ref>https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>
* Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.


== Kinderbetreuung ==
In Notfallsituationen bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem [https://www.uni-due.de/diversity/feuerwehrtopf Feuerwehrtopf]. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.  
Das [[Studierendenwerk]] ist Träger der Kindertagesstätten Brückenspatzen, Tiegelkids und der Kita Campino: Alle Einrichtungen nehmen Kinder von Studierenden ab vier Monaten auf. Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen von pädagogischen Fachkräften ganztägig betreut.
Zu den Angeboten des Studierendenwerks gibt es eine FAQ Liste: [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/faq/ FAQ Kinderbetreuung].
*[https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/kitas/?tx_ddfkitas_ddfkitas%5Bkitas%5D=2&tx_ddfkitas_ddfkitas%5Baction%5D=show&cHash=38dd3a841613fab0af3695e96fe6afb0 Weitere Informationen zu den Brückenspatzen (Essen)]
*[https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/kitas/?tx_ddfkitas_ddfkitas%5Bkitas%5D=3&tx_ddfkitas_ddfkitas%5Baction%5D=show&cHash=ff75b49238c377880e48eb8ed0049e95 Weitere Informationen zu den Tiegelkids (Essen)]
*[https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/kitas/?tx_ddfkitas_ddfkitas%5Bkitas%5D=1&tx_ddfkitas_ddfkitas%5Baction%5D=show&cHash=8db6819e9b0075f6ecd4e454990b64d2 Weitere Informationen zu den Campino Kids (Duisburg)]
*In Duisburg und Mühlheim gibt es zusätzlich Kindertagespflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren: [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/tagespflegeeinrichtungen/ Die Campuskids, Forscherkids und Ruhrkids].
Die Betreuungsplätze sind stark nachgefragt und ein Platz kann nicht garantiert werden. Wenn du einen Betreuungsplatz möchtest, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.


Ein weiteres Angebot ist die [http://www.asta-due.de/service/krabbelburg/ AStA-Krabbelburg]. Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungs&shy;einrichtung. Grundidee ist, dass sich studierende Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder abwechseln, sodass jeder Kinder betreut und jeder studieren kann. Die Krabbelburg befindet sich in V13 V00 am Campus Essen, es werden Plätze für Kinder aller Altersstufen ab 12 Monaten angeboten. Kontakt kann über die [mailto:krabbelburg@asta-due.de E-Mail Adresse der Krabbelburg] oder die [http://www.asta-due.de/referate/referat-fuer-sozialpolitik/ Referenten der Sozialpolitik] aufgenommen werden.
==Schwanger studieren und studieren mit Kind==
====Schwangerschaft und Mutterschutz====
Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/team/#AnnikaRating Annika&nbsp;Rating] vom [[ZLB]] wenden. Du solltest die Beratung unbedingt frühzeitig wahrnehmen, wenn es um deine [[Praxisphasen]] geht.  


=== Kurzzeit- und Ferienbetreuung===
Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das [[Einschreibungswesen]] frühzeitig über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/mitteilung_mutterschutz.pdf Meldeformular] zusammen mit den dort angegebenen Unterlagen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich.
Auf den Seiten des [[Familienservice|Familienservicebüros (FSB)]] findest du Informationen zur bedarfsgerechten, stundenweisen [https://www.uni-due.de/familienservice/kinderbetreuung.shtml Kurzzeitbetreuung]. Diese findet in Räumlichkeiten des campusnahen (Campus Essen) Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen 4 Monaten und 12 Jahren.


Ist dein Kind oder sind deine Kinder bereits eingeschult, kannst du in den Schulferien das [https://www.uni-due.de/familienservice/freizeit_allgemein.php Ferienangebot] des Familienservice auch als Studentin oder Student nutzen.
Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das [https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html Mutterschutzgesetz (MuSchG)].
* Der Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung.
* Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz dafür unterbrechen und anschließend fortsetzen.
* Du kannst dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen freistellen lassen.
* Du hast einen Anspruch auf [[Studium mit Kind#Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche|Nachteilsausgleiche]] im Studium.
* Du kannst die [[Studium mit Kind#Wickel-, Still- und Ruheräume|Wickel-, Still- und Ruheräume]] für Pausen, zum Stillen und zum Wickeln nutzen.


== Wickel-, Still- und Ruheräume==
Weitere Informationen zum Mutterschutz findest du im [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756 Leitfaden zum Mutterschutz] des BMFSFJ oder auf den [https://www.mags.nrw/mutterschutzgesetz Seiten] des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
An beiden Campi gibt es [https://www.uni-due.de/familienservice/wickelraum.shtml Wickel-, Still- und Ruheräume ]. Diese kannst du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen und zum Stillen und Wickeln nutzen. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die [https://www.uni-due.de/familienservice/wickelraum.shtml Schlüssel] bekommst.
== Mensa ==
In der Mensa gibt es einen „Kinderteller“ für Studierende mit Kind. Für 50 Cent kann man sich aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Einfach an der Essensausgabe nach dem Kinderteller fragen. Außerdem gibt es Möglichkeiten, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen. <ref> https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ [Abgerufen am 04. Februar 2020]</ref>
== Universitätsbibliothek ==
Die [[Universitätsbibliothek]] stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Du kannst den Raum auch voran reservieren. Mehr Informationen findest du auf den Seiten der UB unter [https://www.uni-due.de/ub/angebote_eltern.shtml Angebote für Eltern].


== Siehe auch ==
====Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche====
*Flyer [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf Studieren mit Familie - Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familienaufgaben (Kinder und Pflege) an der UDE] (Stand: Mai 2019) der [[Gleichstellungsbüro|Gleichstellungsbeauftragten]]
Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregeln und [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/familiengerechte-hochschule/flyer_studienregelungen_mai_2019.pdf Nachteilsausgleiche], die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:
*Familiengerechte Hochschule: [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende]
* Du kannst von der '''Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen''', die als Voraussetzung zur Erlangung eines Teilnahmenachweises dienen, befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du mit den Lehrenden eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht; im Streitfall entscheidet der [[Prüfungsausschuss]].
* Linksammlung des [[AStA]]: [https://www.asta-due.de/beratung/studieren-mit-kind/ Studieren mit Kind]
* Bei '''teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen''' kannst du [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#RSZ-2 bevorzugt] zugelassen werden. Wendest dich hierzu an die [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]]. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum [[EOP]], melde dich beim [[Praktikumsbüro]].
*Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen Familienleistungen]
* In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur '''vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen''', z.&nbsp;B. in der [https://www.uni-due.de/didmath/vorgezogen Mathematik]. Erkundige dich über die aktuellen Regelungen  bei der Studienfachberatung deiner Fächer und lass dich zu deinem [[Stundenplan]] beraten.
*Broschüren des BMFSFJ: [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756 Leitfaden zum Mutterschutz] und Broschüre zu [https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit]
* Schwangere sowie Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit können grundsätzlich '''von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten'''. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar, also innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin, einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet. Versäumst du also eine Prüfung, weil dein [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-1 Kind krank] ist, legst du einen Antrag und ein Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
===Quellen===
* Bist du in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss auf [https://www.uni-due.de/familiengerechte-hochschule/studierende.php#Pr%C3%BCfungen-3 Antrag] '''Prüfungsbedingungen''' wie Fristen, Termine und Bearbeitungszeiten '''individuell festlegen'''.
<references />
* Schwangere oder Kinder erziehende Studierende können in der Rückmeldefrist ein '''Urlaubssemester''' beantragen; als Schwangere darfst du während des Urlaubssemesters keine Prüfungen ablegen, bist du dagegen wegen Kindererziehung beurlaubt, ist dies möglich; im Artikel [[Beurlaubung]] erfährst du mehr zu den Regelungen und zur Antragstellung.
* Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein '''Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums'''. Studierende, die mit Kindern ins Ausland gehen, können ggf. auf Antrag Sondermittel im Rahmen einer [[ERASMUS]] Förderung bekommen. In jedem Fall solltest du einen [[Auslandsaufenthalt]] rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim [[International_Office|International Office]], auch zur [https://www.uni-due.de/international/outgoings_finanzierung.php Finanzierung].
* Solltest du '''Probleme mit''' Lehrenden oder im Studium haben, die auf die '''Vereinbarkeit von Familie und Studium''' zurückgehen, kannst du dich an das [[ABZ]] wenden, dort gibt es Hilfen in Bezug auf Themen wie Studienplanung und Zeitmanagement. Weitere Adressen, an die du dich wenden kannst, sind das [[Gleichstellungsbüro]] oder die [[Ombudsstelle]]; diese berät dich auch zu individuellen Lösungen oder [[Nachteilsausgleich|Nachteilsausgleichen]] für ein Studium mit Kind.
* '''Geflüchtete mit Kindern''', die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter [https://www.uni-due.de/fluechtlinge/ Angebote für Flüchtlinge] oder [https://www.uni-due.de/en/refugees.php Offers for refugees].
 
====Kinderbetreuung====
* Das [[Studierendenwerk]] ist Träger dreier [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/kitas/ Kindertagesstätten] in denen Kinder ab vier Monaten durch pädagogisches Fachpersonal betreut werden. Informationen zu Kosten oder Platzvergabe findest du in den [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/faq/ FAQ Kinderbetreuung]. In Duisburg und Mülheim gibt es zusätzlich [https://www.stw-edu.de/kinderbetreuung/standorte/tagespflegeeinrichtungen/ Kindertagespflegeeinrichtungen] für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren. Da die Betreuungsplätze stark nachgefragt sind und ein Platz nicht garantiert werden kann, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.
 
* Die [http://www.asta-due.de/service/krabbelburg/ AStA-Krabbelburg] ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungs&shy;einrichtung und befindet sich in R13 V00 am Campus Essen. Es werden  Kinder aller Altersstufen ab zwölf Monaten betreut. Bei der Betreuung der Kinder wechseln sich die Eltern ab. Kontakt kannst du über die E-Mail Adresse [mailto:krabbelburg@asta-due.de krabbelburg@asta-due.de]  oder die [http://www.asta-due.de/referate/referat-fuer-sozialpolitik/ Referenten der Sozialpolitik] aufnehmen.
 
* Das [[Familienservice|Familienservicebüro (FSB)]] bietet z.&nbsp;B. bei Ausfall der regulären Betreuung eine bedarfsgerechte, stundenweise [https://www.uni-due.de/familienservice/kinderbetreuung.shtml Kurzzeitbetreuung] an. Diese findet in der Nähe des Campus Essen in Räumlichkeiten des Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen vier Monaten und zwölf Jahren. Für bereits eingeschulte Kinder bis 14 Jahre, bietet das FSB in den Schulferien eine [https://www.uni-due.de/familienservice/freizeit_allgemein.php Ferienbetreuung] an.
 
====Wickel-, Still- und Ruheräume====
An beiden Campi gibt es [https://www.uni-due.de/familienservice/wickelraum.shtml Wickel-, Still- und Ruheräume], die du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen, zum Stillen und Wickeln nutzen kannst. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.
====Mit dem Kinderwagen am Campus====
Bist du mit dem Kinderwagen am Campus Essen unterwegs, kannst du als Unterstützung den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/inklusionsportal/campus-wegweiser_essen.pdf Campus-Wegweiser Essen] der [[Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung|Inklusionsstelle]] nutzen, um dich besser zurecht zu finden.
 
====Mensa====
In der [[Mensa]] gibt es für Kinder von Studierenden bis zum einschließlich 6. Lebensjahr einen [https://www.stw-edu.de/beratung/soziale-beratung/studium-mit-kind/ Kinderteller]. Du kannst aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Frag an der Essensausgabe einfach nach dem Kinderteller. Außerdem hast du die Möglichkeit, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen.
 
====Universitätsbibliothek====
Die [[Universitätsbibliothek]] (UB) stellt Eltern einen gesonderten [https://www.uni-due.de/ub/angebote_eltern.shtml Eltern-Kind-Raum] als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Um den Raum vorab zu reservieren, wende dich bitte an die Servicetheke oder schreibe eine Mail an [mailto:information.ub@uni-due.de information.ub@uni-due.de].


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[[Kategorie:Studileben]]
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Version vom 16. Juli 2021, 14:17 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für Schwangere und Studierende mit Kindern.

Finanzielle Hilfen und Sozialberatung

Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie BAföG mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Stipendien. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du weitere Informationen zu Familienleistungen wie Kinder- oder Elterngeld und auch ein Infotool, mit dem du deinen voraussichtlichen Anspruch auf Leistungen ermitteln kannst.

Das Studierendenwerk bietet werdenden Eltern und Studierenden mit Kindern eine umfassende Beratung an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind unter anderem Sozialleistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Sonderregelungen bei Prüfungen, Beurlaubung, BAföG-Verlängerung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Über Moodle bietet das Studierendenwerk eine Online-Beratung für Studierende mit Kindern an. Um dich anmelden zu können, brauchst du eine Unikennung.

Auch das Referat für Sozialpolitik im AStA bietet eine Sozialberatung an. Unter Studieren mit Kind hat das Referat außerdem Links zu den wichtigsten Themen zusammengefasst.

In Notfallsituationen bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem Feuerwehrtopf. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.

Schwanger studieren und studieren mit Kind

Schwangerschaft und Mutterschutz

Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an Annika Rating vom ZLB wenden. Du solltest die Beratung unbedingt frühzeitig wahrnehmen, wenn es um deine Praxisphasen geht.

Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das Einschreibungswesen frühzeitig über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das Meldeformular zusammen mit den dort angegebenen Unterlagen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich.

Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

  • Der Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung.
  • Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz dafür unterbrechen und anschließend fortsetzen.
  • Du kannst dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen freistellen lassen.
  • Du hast einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
  • Du kannst die Wickel-, Still- und Ruheräume für Pausen, zum Stillen und zum Wickeln nutzen.

Weitere Informationen zum Mutterschutz findest du im Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ oder auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregeln und Nachteilsausgleiche, die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:

  • Du kannst von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung zur Erlangung eines Teilnahmenachweises dienen, befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du mit den Lehrenden eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Wendest dich hierzu an die Studienfachberatung. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
  • In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen, z. B. in der Mathematik. Erkundige dich über die aktuellen Regelungen bei der Studienfachberatung deiner Fächer und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
  • Schwangere sowie Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar, also innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin, einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet. Versäumst du also eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und ein Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
  • Bist du in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag Prüfungsbedingungen wie Fristen, Termine und Bearbeitungszeiten individuell festlegen.
  • Schwangere oder Kinder erziehende Studierende können in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester beantragen; als Schwangere darfst du während des Urlaubssemesters keine Prüfungen ablegen, bist du dagegen wegen Kindererziehung beurlaubt, ist dies möglich; im Artikel Beurlaubung erfährst du mehr zu den Regelungen und zur Antragstellung.
  • Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kindern ins Ausland gehen, können ggf. auf Antrag Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim International Office, auch zur Finanzierung.
  • Solltest du Probleme mit Lehrenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das ABZ wenden, dort gibt es Hilfen in Bezug auf Themen wie Studienplanung und Zeitmanagement. Weitere Adressen, an die du dich wenden kannst, sind das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle; diese berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.
  • Geflüchtete mit Kindern, die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter Angebote für Flüchtlinge oder Offers for refugees.

Kinderbetreuung

  • Das Studierendenwerk ist Träger dreier Kindertagesstätten in denen Kinder ab vier Monaten durch pädagogisches Fachpersonal betreut werden. Informationen zu Kosten oder Platzvergabe findest du in den FAQ Kinderbetreuung. In Duisburg und Mülheim gibt es zusätzlich Kindertagespflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren. Da die Betreuungsplätze stark nachgefragt sind und ein Platz nicht garantiert werden kann, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.
  • Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungs­einrichtung und befindet sich in R13 V00 am Campus Essen. Es werden Kinder aller Altersstufen ab zwölf Monaten betreut. Bei der Betreuung der Kinder wechseln sich die Eltern ab. Kontakt kannst du über die E-Mail Adresse krabbelburg@asta-due.de oder die Referenten der Sozialpolitik aufnehmen.
  • Das Familienservicebüro (FSB) bietet z. B. bei Ausfall der regulären Betreuung eine bedarfsgerechte, stundenweise Kurzzeitbetreuung an. Diese findet in der Nähe des Campus Essen in Räumlichkeiten des Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen vier Monaten und zwölf Jahren. Für bereits eingeschulte Kinder bis 14 Jahre, bietet das FSB in den Schulferien eine Ferienbetreuung an.

Wickel-, Still- und Ruheräume

An beiden Campi gibt es Wickel-, Still- und Ruheräume, die du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen, zum Stillen und Wickeln nutzen kannst. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.

Mit dem Kinderwagen am Campus

Bist du mit dem Kinderwagen am Campus Essen unterwegs, kannst du als Unterstützung den Campus-Wegweiser Essen der Inklusionsstelle nutzen, um dich besser zurecht zu finden.

Mensa

In der Mensa gibt es für Kinder von Studierenden bis zum einschließlich 6. Lebensjahr einen Kinderteller. Du kannst aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Frag an der Essensausgabe einfach nach dem Kinderteller. Außerdem hast du die Möglichkeit, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen.

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek (UB) stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Um den Raum vorab zu reservieren, wende dich bitte an die Servicetheke oder schreibe eine Mail an information.ub@uni-due.de.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-16