Studium mit Kind

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An der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schwangere und Studierende mit Kindern.

Beratungsstellen

Studierendenwerk

Das Studierendenwerk bietet werdenden Eltern eine umfassende Beratung an. Hier kannst du Fragen zur Vereinbarkeit und Finanzierung von Studium und Familie besprechen. Beratungsthemen sind unter anderem Sozialleistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Sonderregelungen bei Prüfungen, Beurlaubung, BAföG-Verlängerung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Über Moodle bietet das Studierendenwerk eine Online-Beratung für Studierende mit Kindern an. Um dich anmelden zu können, brauchst du eine Unikennung.

Lehramtsstudium und Praxisphasen

Bei Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz im Lehramtsstudium, kannst du dich an Annika Rating wenden. Du solltest die Beratung unbedingt frühzeitig wahrnehmen, wenn es um deine Praxisphasen geht.

Probleme im Studium

Solltest du Probleme mit Dozierenden oder im Studium haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle wenden. Die Ombusstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen für ein Studium mit Kind.

AStA

Auf der Seite Studieren mit Kind hat der AStA einige Links zusammengestellt, damit du schnell Antworten zu den wichtigsten Fragen findest. Falls dir diese Antworten nicht ausreichen, kannst du dich per E-Mail an die AStA Referent*innen für Sozialpolitik wenden: sopo@asta-due.de.

Finanzielle Hilfen

Da es für studierende Eltern oft schwierig ist, neben den Erziehungsaufgaben und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe wie BAföG mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Stipendien. In den FAQ zur Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu Studienfinanzierung/finanzieller Unterstützung . Zu deinen individuellen Möglichkeiten kannst du dich vom Studierendenwerk beraten lassen: Beratung Finanzierung von Studium und Familie. Auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) findest du weitere Informationen zu Familienleistungen wie Kinder- oder Elterngeld und auch ein Infotool, mit dem du deinen voraussichtlichen Anspruch auf Leistungen ermitteln kannst.

Auslandsaufenthalt

Studierst du eine moderne Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil deines Lehramtsstudiums. Studierende, die mit Kindern ins Ausland gehen, können ggf. auf Antrag Sondermittel im Rahmen einer ERASMUS Förderung bekommen. In jedem Fall solltest du einen Auslandsaufenthalt rechtzeitig und gut planen. Beratung bekommst du beim Akademischen Auslandsamt (International Office). Dort findest du auch Informationen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes.

Feuerwehrtopf

In Notfallsituationen bietet die UDE die Möglichkeit einer Kostenerstattung für Kinderbetreuung aus dem Feuerwehrtopf. Antragsberechtigt sind auch Studierende in der Abschlussphase ihres Studiums.

Geflüchtete/Refugees

Geflüchtete mit Kindern, die sich für ein Studium an der UDE interessieren, finden Informationen und Ansprechpartner*innen unter Angebote für Flüchtlinge oder Offers for refugees.

Schwangerschaft und Mutterschutz

Damit die besonderen Regelungen für Schwangere und Stillende für dich berücksichtigt werden können, musst du das Einschreibungswesen frühzeitig über deine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Dazu reichst du das Meldeformular im Einschreibungswesen ein. Die Meldung ist auch per E-Mail möglich. Als Nachweis legst du eine Kopie des Mutterpasses, ein ärztliches Zeugnis oder ein Zeugnis einer Hebamme bei.

Wenn du während deines Studiums schwanger bist oder stillst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

  • Der Mutterschutz gilt sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bzw. zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung. Wenn eine Studien- oder Prüfungsleistung deine Gesundheit oder die deines Kindes aber nicht gefährdet, darfst du den Mutterschutz für Prüfungen und Studienleistungen unterbrechen und anschließend fortsetzen.
  • Du kannst dich für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und zum Stillen freistellen lassen.
  • Du hast einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium.
  • Du kannst die Wickel-, Still- und Ruheräume für Pausen, zum Stillen und zum Wickeln nutzen.

Weitere Informationen zum Mutterschutz findest du im Leitfaden zum Mutterschutz des BMFSFJ.

Beurlaubung

Eine Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes kann ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen Kindererziehung beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen. Diese Regelung gilt nicht bei einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft!

Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche

Studium und Kind sollen sich nicht ausschließen, daher gibt es Sonderregeln und Nachteilsausgleiche, die es dir ermöglichen sollen, dein Studium mit Kind flexibler zu gestalten:

  • Wenn du dich in Mutterschutz oder Elternzeit befindest, alleinerziehend bist oder ein erkranktes Kind pflegst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit der oder dem Dozierenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an den Dozierenden oder die Dozierende der betroffenen Veranstaltung. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
  • In einigen Fächern gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen, z. B. in der Germanistik oder in der Mathematik. Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
  • Schwangere sowie Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du unmittelbar, also innerhalb von 3 Werktagen nach dem Prüfungstermin, einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet. Versäumst du also eine Prüfung, weil dein Kind krank ist, legst du einen Antrag und Attest vor, dann wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
  • Bist du in Mutterschutz oder Elternzeit bzw. pflegst oder erziehst du Kinder, kann der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen wie Fristen, Termine und Bearbeitungszeiten auf Antrag individuell festlegen. Dazu stellst du einen Antrag beim Prüfungsausschuss.
  • Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungs­zeit Studien- und Prüfungs­leistungen ablegen.

Kinderbetreuung

Das Studierendenwerk ist Träger dreier Kindertagesstätten. Am Campus Essen werden Kinder ab vier Monaten in der Kita Brückenspatzen und der Kita Tiegelkids durch pädagogisches Fachpersonal betreut; am Campus Duisburg in der Kita Campino. Weitere Informationen findest du auf der Seite FAQ Kinderbetreuung. In Duisburg und Mülheim gibt es zusätzlich Kindertagespflegeeinrichtungen für Kinder im Alter von vier Monaten bis drei Jahren. Da die Betreuungsplätze stark nachgefragt sind und ein Platz nicht garantiert werden, solltest du also rechtzeitig, am besten schon während der Schwangerschaft, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufnehmen.

Die AStA-Krabbelburg ist eine von studierenden Eltern selbst organisierte Betreuungs­einrichtung und befindet sich in R13 V00 am Campus Essen. Es werden Kinder aller Altersstufen ab 12 Monaten betreuut. Bei der Betreuung der Kinder wechseln sich die Eltern ab. Kontakt kannst du über die E-Mail Adresse krabbelburg@asta-due.de oder die Referenten der Sozialpolitik aufnehmen.

Kurzzeit- und Ferienbetreuung

Das Familienservicebüros (FSB) bietet z. B. bei Ausfall der regulären Betreuung eine bedarfsgerechte, stundenweise Kurzzeitbetreuung an. Diese findet in der Nähe des Campus Essen in Räumlichkeiten des Studierendenwohnheims „Auf der Union“ statt und ist für Studierende kostenlos. Angemeldet werden können Kinder zwischen 4 Monaten und 12 Jahren.

Für bereits eingeschulte Kinder bis 14 Jahre, bietet das FSB in den Schulferien eine Ferienbetreuung an.

Wickel-, Still- und Ruheräume

An beiden Campi gibt es Wickel-, Still- und Ruheräume, die du während deiner Schwangerschaft oder mit Kindern für Pausen, zum Stillen und Wickeln nutzen kannst. Auf der Website des Familienservice kannst du nachlesen, wo die Räume sind und wie du die Schlüssel bekommst.

Mensa

In der Mensa gibt es für Kinder von Studierenden bis zum einschließlich 6. Lebensjahr einen Kinderteller. Für 50 Cent kannst du aus dem Tagesmenü ein Gericht zusammenstellen lassen. Frag an der Essensausgabe einfach nach dem Kinderteller. Außerdem hast du die Möglichkeit, Fläschchen und Gläschen zu erwärmen.

Universitätsbibliothek

Die Universitätsbibliothek (UB) stellt Eltern einen gesonderten Eltern-Kind-Raum als Arbeitsplatz zur Verfügung, in dem es den Kindern möglich ist, Bücher anzuschauen oder zu spielen. Um den Raum vorab zu reservieren, wende dich bitte an die Servicetheke oder schreibe eine Mail an information.ub@uni-due.de.

Kinderwagen

Bist du mit dem Kinderwagen am Campus Essen unterwegs, kannst du als Unterstützung den Campus-Wegweiser Essen der Inklusionsstelle nutzen, um dich besser zurecht zu finden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-02-22