Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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==Siehe auch==
==Siehe auch==
*<BLANK text="Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (Stand 08.01.13)">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/VOBASOF.pdf</BLANK>
*<BLANK text="Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/VOBASOF.pdf</BLANK> (Stand 8. Januar 2013)
*<blank text="FAQs zum Vorbereitungsdienst">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Informationsschrift.pdf</blank>
*<blank text="Informationsbroschüre zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/Informationsschrift.pdf</blank> (Stand: 25. Juni 2013)
 
==Siehe auch==
<blank text="Seite des Schulministeriums NRW">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/</blank>


==Verwandte Seiten==
==Verwandte Seiten==

Version vom 27. Juli 2017, 11:41 Uhr

  • Zielgruppe: Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung
  • Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung

Die Ausbildungsmaßnahme ist zeitlich begrenzt (bis 2018).

Siehe auch

Siehe auch

Seite des Schulministeriums NRW 

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Oliver Dieser Artikel ist gültig bis 2017-06-18