Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)

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Zielgruppe: Für Lehramtsinhaber zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung

In den nächsten Jahren können an Förderschulen wie an allgemeinen Schulen voraussichtlich nicht alle Stellen für sonderpädagogische Förderung mit Inhaberinnen und Inhabern der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung besetzt werden. Die geplante Erweiterung der Studienkapazitäten an Universitäten führt erst längerfristig zu zusätzlichen Abschlüssen. Daher soll, zeitlich klar befristet, Inhaberinnen und Inhabern einer anderen Lehramtsbefähigung ein Erwerb der sonderpädagogischen Lehramtsbefähigung durch eine besonderer Qualifizierungsmaßnahme in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ermöglicht werden.

Link zur Verordnung (Stand 08.01.13)

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/VOBASOF.pdf