Verschwiegenheitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Praktikant ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines [[Praktikum|Praktikums]] an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Praktikantin oder ein Praktikant ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines [[Praktikum|Praktikums]] an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.


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Version vom 1. Juni 2016, 14:28 Uhr

Eine Praktikantin oder ein Praktikant ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines Praktikums an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.

Ein entsprechendes Formular findest du im Downloadbereich des ZLBs .

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