Verschwiegenheitserklärung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.


Ein entsprechendes Formular kann unter http://zlb.uni-due.de/node/119 heuntergeladen werden.
Ein entsprechendes Formular kann [http://zlb.uni-due.de/documents/documents_pfl/Verschwiegenheitserklaerung.pdf hier] heuntergeladen werden.


[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Praktikum]]
[[Kategorie: Praktikum]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]

Version vom 21. November 2013, 11:37 Uhr

Ein Praktikant ist verpflichtet, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines Praktikums an der Praktikumsschule bekannt werden und alle Angelegenheiten, die die Schule, das Kollegium, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern betreffen, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Praktikums bestehen.

Ein entsprechendes Formular kann hier heuntergeladen werden.