Vertretungseinstellung nach Angebot (VERENA): Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA Vertretungs­einstellung nach Angebot (VERENA)] ist ein Angebot des [[MSB|Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW]]. Über VERENA kannst du dich direkt bei einer Schule um eine befristete Beschäftigung als Vertretungslehrkraft bewerben.}}
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==Infoveranstaltung==
==Infoveranstaltung==
Sobald es einen neuen Termin für eine Informationsveranstaltung gibt, wird dieser hier bekannt gegeben.}}
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==Allgemeines==
 
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[http://www.schulministerium.nrw.de/BP/VERENA Vertretungs&shy;einstellung nach Angebot (VERENA)] ist ein Angebot des [[MSB|Ministeriums für Schule und Bildung]] des Landes NRW. Über VERENA kann man sich direkt bei einer Schule als Vertretungslehrkraft (befristete Beschäftigungsmöglichkeit) bewerben.}}


===Aktuelles===
===Aktuelles===

Version vom 10. Dezember 2020, 14:39 Uhr

Vertretungs­einstellung nach Angebot (VERENA) ist ein Angebot des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW. Über VERENA kannst du dich direkt bei einer Schule um eine befristete Beschäftigung als Vertretungslehrkraft bewerben.

Infoveranstaltung

Sobald es einen neuen Termin für eine Informationsveranstaltung gibt, wird dieser hier bekannt gegeben.



Aktuelles

Aufgrund des momentanen Lehrerkräftemangels in Nordrhein - Westfalen sind Studierende als Vertretungslehrkräfte besonders gefragt. Damit du weißt, wie man Vertretungslehrkraft wird und was du dabei beachten musst, bietet das ZLB und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) zwei mal im Jahr eine Infoveranstaltung zum Thema an. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung ist nicht nötig.

Das Portal bietet:

  • den Überblick über Vertretungs­angebote in NRW
  • das Suchen per Suchmaschine
  • das Finden passender Vertretungs­stellen
  • das Benachrichtigen bei passender Ausschreibung per E-Mail

Das Portal richtet sich an [1]:

  • Lehrkräfte ohne Dauerbeschäftigung im Schuldienst
  • Lehrkräfte in der Beurlaubung
  • Pensionär*innen nach dem Ausscheiden aus dem Schuldienst
  • Hochschulabsolvent*innen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Studierende (insbesondere für ein Lehramtsstudium), die für den Schuldienst geeignet sind
  • Hochschulabsolvent*innnen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

Keine Bewerbungsmöglichkeiten für Personen:[2]

  • die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben
  • die eine Erste Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education abgelegt oder anerkannt bekommen haben und eine (Zweite) Staatsprüfung nicht mehr ablegen können

Unbefristete Möglichkeiten

  • für ausgebildete Lehrkräfte: LEO
  • für Hochschulabsolvent*innen ohne Lehrerausbildung: LOIS
  • für andere Berufsgruppen: Andreas
  • für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in ein Lehramt: SEVON

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-11-04