Vorbereitungsdienst

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Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung und findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und an der jeweiligen Ausbildungsschule statt. Für die Verteilung der Plätze sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung, welche zum Eintritt in den Schuldienst berechtigt.

Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt. Diese Veranstaltung richtet sich an zukünftige Referendar*innen. Den nächsten Termin kündigen wir an dieser Stelle an.


Grundlegendes

  • Der Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an ZfsL zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der Master of Education oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.
  • Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte Ausbildung für die berufspraktische Tätigkeit in zunehmender Eigenverantwortlichkeit der Auszubildenden. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Bei Bedarf ist der 01. November als zusätzlicher Einstellungstermin möglich.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum Seiteneinstieg erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

Grundlage für den Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung abgelegt

Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein. Wenn du ein Erweiterungsfach studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.

  • Die Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung und selbstständigen Unterricht und erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
  • Die Unterrichtsbesuche der Seminarausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospita­tionen bei Seminarausbilder*innen sowie bei Lehr­amts­anwärter*innen.
  • In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.
  • Zusätzlicher selbstständiger Unterricht von bis zu drei Wochenstunden kann Lehramtsanwärter*innen mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst einen Angehörigen, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen.

Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst du einen Angehörigen, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Beginnst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du erst nach deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Bewerbung zum Vorbereitungsdienst

Allgemeine Fristen

Der Einstellungstermin zum Vorbereitungs­dienst ist der 01. Mai jeden Jahres. Die Bewerbungsphase startet gewöhnlich Anfang Oktober und endet Mitte November. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.

Einstellungstermin

Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 wird voraussichtlich im April stattfinden. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der SEVON Webseite.


Die Bewerbung

Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der [Online­bewerbung musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken, unterschreiben und mit den restlichen notwendigen Unterlagen per Post an die Bezirks­regierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt, schicken.

Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben in der Bewerbung führen zum Ausschluss aus dem Verfahren!

Beim Ausfüllen der Onlinebewerbung besteht keine Möglichkeit des Zwischen­speicherns. Sobald du die Bewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Bei der Online­bewerbung musst du unter anderem deine Orts­wünsche final angeben. Weitere Angaben während der Onlinebewerbung sind beispielsweise der Schnitt des Abiturs, Note und Datum des Bachelor­abschlusses und gegebenenfalls der Anspruch auf Sozialpunkte. Informationen dazu findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.

Du kannst dich natürlich schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem due deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Portal SEVON.

Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Unterlagen

Nach dem Absenden deiner Onlinebewerbung erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die Bezirksregierung schicken musst. Du solltest das Ausfüllen der Onlinebewerbung nicht auf die lange Bank schieben, da das Beantragen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann, bei der Geburtsurkunde bspw. bis zu drei Wochen, und es sich bei dem als Bewerbungsschluss angegebenen Termin um eine Ausschlussfrist handelt.

Eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können, findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen. Einige Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirks­regierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Sozialpunkte

Du kannst zur Begründung einer Ortsgebundenheit soziale Aspekte geltend machen. So werden zum Beispiel für Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, Betreuung von minderjährigen Kindern oder Schwerbehinderung sogenannte Sozialpunkte anerkannt. Der entsprechende Nachweis erfolgt anhand von Urkunden und Bescheinigungen, diese dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen zur Bewerbung auf der Seite SEVON.

Sonstiges

Ausbildungsorte

Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind wird zum Bewerbungsstart auf der Internetplattform SEVON veröffentlicht.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Tauschbörse

Wenn du den dir angebotenen Ort des ZfsL gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine landesweite Tauschbörse. Die Zugangsdaten werden dir mit dem Einstellungsangebot durch die Bezirksregierung mitgeteilt.

Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-15