Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst (früher auch Referendariat) ist, neben der universitären Ausbildung, der zweite Teil der Lehrer­ausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt.  
{{Teaser|Text=Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Theorien zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.
Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]]. Diese berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}}  
}}  


{{Hinweis|Farbe=notice|Text=  Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) in Essen eine Informationsveranstaltung zu wesentlichen Aspekten des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt. Diese Veranstaltung richtet sich an zukünftige Referendar*innen. Wir kündigen an dieser Stelle den nächsten Termin an.}}


{{Hinweis|Farbe=notice|Text=Zweimal jährlich organisiert das [[ZLB]] unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW ([[MSB]]) und des [https://www.zfsl.nrw.de/ESS/ ZfsL Essen] eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Dort erhälst du detaillierte Informationen und hast Gelegenheit deine Fragen zu stellen. Den nächsten Termin kündigen wir an dieser Stelle an.}}


==Grundlegendes==
*Der Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] zu leisten.
*Erforderlicher Abschluss ist der [[Master|Master of Education]] oder eine [[Erste Staatsprüfung]]. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html gleichwertig geeignet anerkennen lassen].
*Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des Master­studiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen sowie die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht.
*Die Einstellung erfolgt im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November.
*Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen&shy;orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv&shy;gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen&shy;orientierung).<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Vorbereitungsdienst/index.html</ref>
==Hotline==
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst (oder auch zum [[Seiteneinstieg]]) erhältst du telefonisch unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden.
==Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs&shy;dienstes==
Grundlage für den Vorbereitungs&shy;dienst bildet seit November 2011 die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Staatsprüfung (OVP)] vom 10.04.2011.
Am Ende wird die am neuen [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der [[OVP]] 2011 orientierte [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] abgelegt.
Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet in deinen studierten [[Fächer]]n oder Lernbereichen statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. [[Kunst]]) sein. Wenn du ein [[Erweiterungsfach]] studiert hast, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
*Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs&shy;unterricht und erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
*Die Seminar&shy;ausbilder*innen besuchen die Lehramts&shy;anwärter*innen im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts&shy;hospitationen bei Seminar&shy;ausbilder*innen sowie bei Lehramtsanwärter*innen. Die Seminarausbilder*innen legen im Einvernehmen mit der Lehramts&shy;anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
*In deinen Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts&shy;besuche statt, zu denen die Lehramts&shy;anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
*Über die Ausbildung hinaus&shy;gehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts&shy;anwärter*innen mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts&shy;praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.<ref> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0</ref><ref> https://www.schulministerium.nrw.de/</ref>
==Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit==
Seit November 2018 kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Voraussetzung dafür ist, dass du ein Kind unter 18 Jahren betreust oder einen Angehörigen pflegst.
Du arbeitest dann mit 75% deiner regulären Ausbildungszeit über einen Zeitraum von 24 statt 18 Monaten. Deine Ausbildungszeit reduziert sich von 21 auf durchschnittlich 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängern sich die Zeiträume für deine Unterrichtsverpflichtung von 18 auf 24 Monate und für deine selbständigen Unterrichte von 12 auf 18 Monate.
In den ersten drei Halbjahren findet deine Ausbildung wie üblich im ZfsL mit durchschnittlich sieben Wochenstunden statt. Im vierten Ausbildungshalbjahr ist eine Begleitung durch das Seminar in Form von personenorientierter und fachbezogener Beratung sowie durch Unterrichtsbesuche vorgesehen.
In der Schule findet die Ausbildung in den ersten drei Halbjahren mit durchschnittlich neun Wochenstunden statt, im vierten Ausbildungsjahr mit 15 Wochenstunden. Dein selbstständiger Unterricht umfasst in drei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich sechs Wochenstunden.
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst du einen Angehörigen, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Beginnst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung ein Kind zu betreuen oder einen Angehörigen zu pflegen, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du erst nach deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Arbeitest du in Teilzeit, werden deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.
Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit findest du:
*im Portal [[SEVON]] unter [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=IV Vorbereitungsdienst in Teilzeit nach § 64 LBG]
*in der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2018_17_LegPer/PM20180620_Vorbereitungsdienst/index.html Pressemitteilung  des Schulministeriums vom 20. Juni 2018]
*in den [https://www.gew-nrw.de/meldungen/detail-meldungen/news/teilzeitreferendariat-in-nrw-geht-an-den-start.html Fragen und Antworten zur veränderten OVP kompakt (GEW) vom 15. August 2018]
==Bewerbung zum Vorbereitungsdienst==
{{Hinweis|Farbe=notice|Text=
==Allgemeine Fristen==
Der Einstellungstermin zum [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienst]] ist der 01. Mai jeden Jahres. Die Bewerbungsphase startet gewöhnlich Anfang Oktober und endet Mitte November. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.}}
{{Hinweis|Farbe=danger|Text=
{{Hinweis|Farbe=danger|Text=
==Einstellungstermin==
==Einstellungstermin==
Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 wird voraussichtlich im April stattfinden. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite].
Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 startet voraussichtlich Mitte April. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite].
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==Die Bewerbung==
==Rechtliche Grundlagen==
Die Bewerbung zum [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs&shy;dienst]] in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der Online&shy;bewerbung musst du diese herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und mit den restlichen notwendigen Unterlagen per Post an die [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] schicken.
Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)]. Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am [https://www.schulministerium.nrw.de/sites/default/files/documents/Kerncurriculum.pdf Kerncurriculum] und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.


Die Online&shy;bewerbung muss am Stück ausgefüllt werden. Es gibt keine Möglichkeit des Zwischen&shy;speicherns. Sobald du die Bewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Bei der Online&shy;bewerbung musst du ebenfalls deine Orts&shy;wünsche final angeben. Weitere Angaben während der Onlinebewerbung sind beispielsweise der Schnitt des Abiturs, Note und Datum des Bachelor&shy;abschlusses und gegebenenfalls der Anspruch auf Sozialpunkte.  
==Bewerbung==
Du kannst dich immer zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.  


Bei den Unterlagen ist deine Unterschrift viermal nötig. Dreimal im online ausgefüllten und dann ausgedruckten Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Fehlende Unterschriften in deinen Bewerbungs&shy;unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
Du kannst dich auch schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem du deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Bildungsportal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].
Deine ausgedruckte Bewerbung und die zugehörigen Unterlagen müssen an die Bezirksregierung geschickt werden in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt. Für die Ausschlussfrist ist das Eingangs&shy;datum bei der Bezirksregierung, nicht der Poststempel oder das Absendedatum relevant.


Du kannst dich natürlich schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis einreichen, womit du deinen Abschluss nachweist. Diese Frist findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite] unter den „Allgemeinen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber“. Diese Fristen werden halbjährlich, für jeden neuen Beginn des Vorbereitungsdienstes, aktualisiert.
Für die Verteilung der Plätze sind die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirks&shy;regierungen] zuständig. Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin noch offen sind, findest du zum Bewerbungsstart auch im Bildungsportal SEVON.


Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online Online&shy;bewerbung] musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken und unterschreiben. Deine Unterschrift ist insgesamt viermal erforderlich; dreimal auf dem Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Zusammen mit den notwendigen Unterlagen schickst du deine Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]], in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.


==Unterlagen==
'''Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben oder fehlende Unterschriften in der Bewerbung können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen!'''
Wenn du deine Online&shy;bewerbung ausgefüllt und abgesendet hast, erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung]] schicken musst.
Du solltest das Ausfüllen der Onlinebewerbung nicht auf die lange Bank schieben, da das Beantragen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann (bei der Geburtsurkunde bspw. bis zu drei Wochen) und es sich bei dem als Bewerbungsschluss angegebenen Termin um eine Ausschlussfrist handelt (für den Einstellungstermin 01. Mai ist das Bewerbungsende beispielsweise der 15. November).


Hier ist eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können.
Sobald du die Onlinebewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Zusätzlich zu Angaben wie den Noten deines Abitur und deines Bachelorabschlusses, musst du in der Bewerbung auch deine finalen Ortswünsche angeben. Mehr Informationen dazu findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen].
(Die mit einem <sup>1</sup> gekennzeichneten Unterlagen können bis zur im Bewerbungs&shy;verfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungs&shy;start in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.)


# Druckversion deines Antrages (kann nach Absendung der Online-Bewerbung erstellt werden)
Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.
# Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
# Geburtsurkunde (beglaubigter Registerausdruck) oder ggf. Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
# Bei Verheirateten: Ausdruck aus dem Eheregister (Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
# Bei standesamtlich eingetragenen Lebenspartner&shy;schaften: Ausdruck aus dem Lebenspartnerschafts&shy;register (Lebenspartnerschafts&shy;urkunde oder beglaubigter Registerausdruck)
# ggf. Geburtsurkunde(n) der Kinder/des Kindes / (beglaubigter Registerausdruck) oder Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
# amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises über die Hochschul&shy;zugangs&shy;berechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
# ggf. Bescheinigung über die [[Bachelor-Master:Fachpraktische_Tätigkeit|Fachpraktische Tätigkeit]] <sup>1</sup> (nur im Lehramt an [[Berufskolleg]]s)
#Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht <sup>1</sup> (bei einer Ausbildung in den [[Fächer]]n [[Evangelische Religionslehre|Evangelische]], [[Katholische Religionslehre|Katholische]] oder Islamische Religionslehre)
# für eine Ausbildung im [[Fächer|Fach]] [[Sport]] den Nachweis über einen erfolgreich abgeleisteten „Erste-Hilfe-Kurs“ <sup>1</sup> sowie die Bescheinigung über den Erwerb des „Deutschen Rettungs&shy;schwimmabzeichen“ <sup>1</sup> (der deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes oder des Arbeiter-Samariter-Bundes) in Gold, Silber oder Bronze (die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als vier Jahre sein).
#ggf. Nachweise der Wartezeit nach § 6 des [[LABG|Lehrerausbildungsgesetzes]] von 2009 (z.B. bei geleistetem Wehr- oder Zivildienst)
#ggf. Nachweis zu sonstigen sozialen Kriterien 
#ggf. Meldebescheinigung als Nachweis entsprechender sozialer Kriterien (nicht älter als drei Monate) 
#ggf. amtlich beglaubigte Kopie des gültigen Aufenthaltstitels (nur bei Nicht-EU-Staatsangehörigen).  
# Erweitertes Führungszeugnis


Bewerber*innen, die ihr Lehramts&shy;studium in Nordrhein-&#8203;Westfalen absolviert haben:
====Unterlagen====
*amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die [[Erste Staatsprüfung]] <sup>1</sup> (ist auch von Absolvent*innen des nordrheinwestfälischen Modellversuchs „Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung“ / Bachelor-/Masterstudiengang nach altem Recht vorzulegen)
Nach dem Absenden deiner Onlinebewerbung erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die [[Bezirksregierung]] schicken musst.
oder
Da das Ausstellen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann, ist es ratsam, diese schon vor deiner Antragstellung zu beantragen. Welche Unterlagen am besten schon vor deiner Onlinebewerbung vorliegen sollten, siehst du auf der Seite [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Hinweise zum Einstellungsverfahren].
*amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als [[Master|Master of Education]] gemäß [[LZV|Lehramtszugangsverordnung]] <sup>1</sup> (nach neuem Recht)
und
*amtlich beglaubigte Kopien aller Hochschulabschlüsse (i. d. Regel [[Zeugnis|Bachelorzeugnis]]), die vor Beginn des nordrhein-westfälischen Masterstudiums ([[Master|Master of Education]]) nach neuem Recht abgelegt wurden (Vorlage bis zum Bewerbungsschluss)
*ggf. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung <sup>1</sup>
       
Bewerber*innen, die ihr Lehramtsstudium außerhalb des Landes Nordrhein-&#8203;Westfalen absolviert haben:
*amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses <sup>1</sup> über die anerkannte(n) Prüfung(en)
und
*eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides <sup>1</sup>
und
*ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über eine Erweiterungsprüfung mit Anerkennungsbescheid <sup>1</sup>


===Erweitertes Führungszeugnis===
Eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können, findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen]. Einige Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.
Das erweiterte Führungszeugnis muss der [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Online-&#8203;Bewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.  


===Geburtsurkunde===  
====Erweitertes Führungszeugnis====
Um eine Geburtsurkunde zu beantragen hast du zwei Möglichkeiten. Im Internet gibt es kostenpflichtige Angebote (z.B. Standesamt.com), über die Urkunden beantragt werden können. Meist können die Urkunden aber auch über die Webseite des Standesamts deines Geburtsortes beantragt werden. Wenn dieses kein Online-Formular zur Verfügung stellt, kannst du auch per E-Mail oder Post einen Antrag stellen.  
Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirksregierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.  


==Sozialpunkte==
====Sozialpunkte====
Die nachfolgende Übersicht gibt dir einen Überblick über die Anzahl der nach allgemeiner Verwaltungspraxis zuerkannten Sozialpunkte.
Du kannst zur Begründung einer Ortsgebundenheit soziale Aspekte geltend machen. So werden zum Beispiel für Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, Betreuung von minderjährigen Kindern oder Schwerbehinderung sogenannte Sozialpunkte anerkannt. Der entsprechende Nachweis erfolgt anhand von Urkunden und Bescheinigungen, diese dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.


*Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3)
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den [https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf Hinweisen für Bewerber*innen].
*Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall (12)
*Mitbetreuung eines Pflegefalls (4)
*Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt (9)
*Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungs&shy;verhältnis der Partner*in (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) (2)
*Minderjährige Kinder, pro Kind (4)
*Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen (2)
*Schwerbehinderung, je nach GdB (5-10)
*Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerber*innen (5)
*Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] (1)
*Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) (9)


Die Begründung der sozialen Kriterien muss anhand von Urkunden und Bescheinigungen erfolgen. Bescheinigungen dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise (im Original oder als beglaubigte Kopie) müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.
==Bewerbungsrücknahme==
Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.


Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen zur Bewerbung auf der Seite [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON].
==Tauschbörse==
Wenn du den dir angebotenen Ort des [[ZfsL]] gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse]. Die Zugangsdaten werden dir mit dem Einstellungsangebot durch die Bezirksregierung mitgeteilt.
Voraussetzungen für einen Tausch sind:
*gleiches oder entsprechendes Lehramt;
*gleiche [[Fächerkombination]];
*gleicher Schulformschwerpunkt.


==Sonstiges==
==Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs&shy;dienstes==
===Ausbildungsorte===
*Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet an einer Ausbildungsschule und an einem der [[Zentren_für_schulpraktische_Lehrerausbildung|Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) ]] statt. Sie dauert 18 Monate, unabhängig davon, für welche Schulform du studierst.
Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin offen sind wird zum Bewerbungsstart, zusammen mit den Unterlagen zum Bewerbungsverfahren, welche die aktuellen Termine und Fristen beinhalten, auf der Internetplattform [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON] veröffentlicht.  
*Du absolvierst deine Ausbildung in deinen studierten [[Fächer]]n oder Lernbereichen; in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach, z. B. [[Kunst]], sein. Studierst du ein [[Erweiterungsfach]], kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
*Zu Beginn deiner Ausbildung findet ein Eingangs- und Perspektivgespräch statt.
*Deine Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht sowie Unterrichts&shy;hospitationen und erstreckt sich auf alle Handlungs&shy;felder des Lehrerberufs.
*In deinen Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichts&shy;besuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
*Die Unterrichtsbesuche der Seminar&shy;ausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung.
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.


===Bewerbungsrücknahme===
==Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit==
Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungs&shy;dienst haben, musst du dies der [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast. In den Hinweisunterlagen zum Bewerbungsverfahren bittet das Ministerium darum zu beachten, ''„dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden. Die genauen Konsequenzen kannst du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online SEVON Webseite] in den allgemeinen Hinweisen für Bewerberinnen und Bewerber nachlesen.
Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460351 Vorbereitungsdienst in Teilzeit] ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/online?action=null Anwärterbezüge], deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.


''Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungs&shy;dienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist. Wichtige Gründe sind insbesondere Familienzusammenführung, Kindererziehung, alleinige Verantwortung für einen ärztlich anerkannten Pflegefall, längere schwere Erkrankung oder berufliche Weiterqualifizierung für den Lehrerberuf außerhalb eines Vorbereitungsdienstes; ausbildungsfachliche Gründe sind keine wichtigen Gründe.“ '' ([https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 §5 Abs. 2 OVP - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen])
Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.
 
===Tauschbörse===
Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.
Wenn du den dir angebotenen Ort des [[ZfsL|Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung]] gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine [http://www.tauschboerse.nrw.de/ landesweite Tauschbörse]. Der Zugang zur Tauschbörse wird in jedem Bewerbungsverfahren durch ein Passwort geschützt. Dies bedeutet, dass nach Öffnen des Links, der auf der Internetseite der [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] Münster hinterlegt ist, ein Benutzername und ein Kennwort eingegeben werden müssen, um auf die Tauschbörse zugreifen zu können. Benutzername und Kennwort werden euch mit dem Einstellungsangebot schriftlich durch die [[Bezirksregierung|Bezirks&shy;regierung]] mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:
*gleiches oder entsprechendes Lehramt;
*gleiche [[Fächerkombination]];
*gleicher Schulformschwerpunkt.


==Hotline==
Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum [[Seiteneinstieg]] erhältst du an der Hotline des [https://www.zfsl.nrw.de/index.html ZfsL NRW] unter: 0211-837&nbsp;1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/bezirksregierungen/adressen-der-bezirksregierungen Bezirksregierungen] wenden.


==Quellen==
<references />


{{Gültigkeit|DATUM=202-11-15|KOMMENTAR=Datum Vorbereitungsdienst aktualisieren}}  
{{Gültigkeit|DATUM=2021-03-10|KOMMENTAR=Datum Vorbereitungsdienst aktualisieren}}  





Version vom 7. Januar 2021, 15:01 Uhr

Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Theorien zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.


Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Dort erhälst du detaillierte Informationen und hast Gelegenheit deine Fragen zu stellen. Den nächsten Termin kündigen wir an dieser Stelle an.


Einstellungstermin

Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 startet voraussichtlich Mitte April. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der SEVON Webseite.


Rechtliche Grundlagen

Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.

Bewerbung

Du kannst dich immer zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.

Du kannst dich auch schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem du deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Bildungsportal SEVON.

Für die Verteilung der Plätze sind die Bezirks­regierungen zuständig. Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin noch offen sind, findest du zum Bewerbungsstart auch im Bildungsportal SEVON.

Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der Online­bewerbung musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken und unterschreiben. Deine Unterschrift ist insgesamt viermal erforderlich; dreimal auf dem Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Zusammen mit den notwendigen Unterlagen schickst du deine Bewerbung per Post an die Bezirks­regierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.

Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben oder fehlende Unterschriften in der Bewerbung können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen!

Sobald du die Onlinebewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Zusätzlich zu Angaben wie den Noten deines Abitur und deines Bachelorabschlusses, musst du in der Bewerbung auch deine finalen Ortswünsche angeben. Mehr Informationen dazu findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.

Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Unterlagen

Nach dem Absenden deiner Onlinebewerbung erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die Bezirksregierung schicken musst. Da das Ausstellen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann, ist es ratsam, diese schon vor deiner Antragstellung zu beantragen. Welche Unterlagen am besten schon vor deiner Onlinebewerbung vorliegen sollten, siehst du auf der Seite Hinweise zum Einstellungsverfahren.

Eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können, findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen. Einige Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirksregierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Sozialpunkte

Du kannst zur Begründung einer Ortsgebundenheit soziale Aspekte geltend machen. So werden zum Beispiel für Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, Betreuung von minderjährigen Kindern oder Schwerbehinderung sogenannte Sozialpunkte anerkannt. Der entsprechende Nachweis erfolgt anhand von Urkunden und Bescheinigungen, diese dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Tauschbörse

Wenn du den dir angebotenen Ort des ZfsL gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine landesweite Tauschbörse. Die Zugangsdaten werden dir mit dem Einstellungsangebot durch die Bezirksregierung mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

  • Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt. Sie dauert 18 Monate, unabhängig davon, für welche Schulform du studierst.
  • Du absolvierst deine Ausbildung in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen; in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach, z. B. Kunst, sein. Studierst du ein Erweiterungsfach, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
  • Zu Beginn deiner Ausbildung findet ein Eingangs- und Perspektivgespräch statt.
  • Deine Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht sowie Unterrichts­hospitationen und erstreckt sich auf alle Handlungs­felder des Lehrerberufs.
  • In deinen Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
  • Die Unterrichtsbesuche der Seminar­ausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum Seiteneinstieg erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-10