Vorbereitungsdienst: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Hinweis|Farbe=success|Text=Nordrhein-Westfalen bietet auch in diesem Jahr einen zweiten allgemeinen Einstellungstermin (01. November 2016) in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst an. Bewerbungen waren ab dem Bewerbungsstart 09.05.2016 dieses Jahres <BLANK text="online über SEVON">https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON</BLANK> möglich. Bewerbungsschluss war der 10. Juni 2016.}}
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{{Teaser|Text=Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt.  
{{Teaser|Text=Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt.  
Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Bezirksregierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}}  
Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Bezirksregierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle [[Schulformen]] in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit einer [[Zweite Staatsprüfung|Staatsprüfung]] ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.}}  
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* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
* Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
*Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
*Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.
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Version vom 14. September 2016, 11:47 Uhr


Nordrhein-Westfalen bietet auch in diesem Jahr einen zweiten allgemeinen Einstellungstermin (01. November 2016) in den 18-monatigen Vorbereitungsdienst an. Bewerbungsschluss war der 10. Juni 2016.

Das Bewerbungs­verfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2017 startet voraussichtlich Anfang Oktober 2016 und ist online über SEVON  möglich. Bewerbungs­schluss wird der 15. November 2016 sein.


Der Vorbereitungsdienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrerausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Bezirksregierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit einer Staatsprüfung ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Grundlegendes



  • Der neue Vorbereitungsdienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungstermin (bei Bedarf) ist der 01. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung wozu ein Eingangs- und Perspektivgespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personenorientierung).

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungsbezirken mehrere Seminarorte in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findet ihr hier . Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-Bewerbungsverfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON . Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungsverfahren.

Hotline

Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungsdienstes

Grundlage für den Vorbereitungsdienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP)  vom 10.04.2011.

Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum  und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.

Die Ausbildung der Lehramtsanwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.

  • Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
  • Die Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilder legen im Einvernehmen mit dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
  • In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

– Quelle: OVP 2011 

Fragen und Antworten zum Vorbereitungsdienst

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-01