Vorbereitungsdienst

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Das Bewerbungs­verfahren zum Einstellungstermin 1. Mai 2017 war von Oktober bis November 2016 online über SEVON  möglich. Zu diesem Einstellungstermin muss kein Lehramt einer Zulassungs­beschränkung unterworfen werden. Über die Einrichtung eines zusätzlichen Einstellungs­termins in den Vorbereitungs­dienst zum 01. November 2017 wird im Frühjahr 2017 entschieden.

Der Vorbereitungs­dienst (früher auch Referendariat) ist der zweite Teil der Lehrer­ausbildung. Die Ausbildung in dieser Phase findet in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vormals Studienseminare) und an der jeweiligen Ausbildungschule statt. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungs­dienst sind die Bezirks­regierungen zuständig. Die Dauer des Vorbereitungs­dienstes ist für alle Schulformen in NRW einheitlich auf 18 Monate festgelegt worden. Er schließt nach dem Prüfungs­verfahren mit einer Staatsprüfung ab. Dieses berechtigt dann zum Eintritt in den Schuldienst. Mit Beginn des Vorbereitungs­dienstes erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf.

Grundlegendes

  • Der reformierte Vorbereitungs­dienst ist an Schulen und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zu leisten.
  • Erforderlicher Abschluss ist der „Master of Education“ oder eine Erste Staatsprüfung. Hast du die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. deinen Master of Education nicht in NRW erworben, musst du dein Zeugnis als gleichwertig geeignet anerkennen lassen .
  • Der neue Vorbereitungs­dienst soll inhaltlich an die im Laufe des Masterstudiums bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schul­praktischen Kompetenzen anschließen und soll die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel haben. Zur Ausbildung im Vorbereitungs­dienst gehört selbstständiger Unterricht.
  • Die Einstellung erfolgt künftig im Regelfall zum 01. Mai eines jeden Jahres. Zusätzlicher Einstellungs­termin (bei Bedarf) ist der 01. November.
  • Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personen­orientierte Beratung, wozu ein Eingangs- und Perspektiv­gespräch zu Beginn des Referendariats erfolgt (Personen­orientierung).

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online und muss an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungs­ort liegt. Eine Ortspräferenz ist somit möglich und wird auch, soweit möglich, berücksichtigt. In NRW gibt es in allen fünf Regierungs­bezirken mehrere Seminarorte, in denen sich Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung befinden. Eine Übersicht dazu findest du auf dieser Webseite . Für den Antrag werden diverse Unterlagen benötigt, die alle beglaubigt vorliegen müssen. Bitte halte die Termine strikt ein; in jedem Fall handelt es sich um Auschlussfristen!

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat für das Online-​Bewerbungs­verfahren eine eigene Seite eingerichtet: SEVON . Hier finden sich auch weitere Informationen, unter anderem zum Bewerbungs­verfahren.

Hotline

Auskünfte erhälst du telefonisch unter: 0211-837 1905

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

Grundlage für den Vorbereitungs­dienst bildet seit November 2011 die Ordnung des Vorbereitungs­dienstes und der Staatsprüfung (OVP)  vom 10.04.2011.

Am Ende wird die am neuen Kerncurriculum  und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung abgelegt.

Die Ausbildung der Lehramts­anwärterinnen und -anwärter findet in zwei Fächern der Masterprüfung oder der Ersten Staatsprüfung statt, in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach (z. B. Kunst) sein.

  • Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungs­unterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs.
  • Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder besuchen die Lehramts­anwärterinnen und -anwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichts­hospitationen bei Seminar­ausbilderinnen und -ausbildern sowie bei Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern. Die Seminar­ausbilderinnen und -ausbilder legen im Einvernehmen mit der Lehramts­anwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest.
  • In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen die Lehramts­anwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden.
  • Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramts­anwärterinnen und -anwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichts­praktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.

– Quelle: OVP 2011 

Fragen und Antworten zum Vorbereitungs­dienst

Siehe auch

Verwandte Seiten




Dieser Artikel ist gültig bis 2017-04-01