Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand besteht aus:
*11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
*11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden [[Fakultät]]en für [[Gesellschaftswissenschaften]], [[Wirtschaftswissenschaften]], [[Mathematik]], [[Physik]], [[Chemie]], [[Biologie]] und [[Ingenieurwissenschaften]], und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für [[Bildungswissenschaften]] und der Fakultät für [[Geisteswissenschaften]],
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
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*beschließt die Jahresplanung,
*beschließt die Jahresplanung,
*beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,  
*beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,  
*entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
*entwickelt das Profil und die Struktur des [[ZLB]] und
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des [[ZLB]] gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.





Version vom 21. Januar 2016, 15:02 Uhr


Der Vorstand besteht aus:

Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...

  • wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
  • wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
  • beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
  • setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
  • ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
  • entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
  • beschließt die Jahresplanung,
  • beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
  • entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
  • beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.


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Siehe auch

Mehr Informationen findest du auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung .


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-15