Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vorstand des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank> besteht aus:
 
*11 Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern: je einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden [[Fakultät]]en für [[Gesellschaftswissenschaften]], [[Wirtschaftswissenschaften]], [[Mathematik]], [[Physik]], [[Chemie]], [[Biologie]] und [[Ingenieurwissenschaften]], und je zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern aus der Fakultät für [[Bildungswissenschaften]] und der Fakultät für [[Geisteswissenschaften]],
Der Vorstand besteht aus:
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
*11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter,
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
*drei Studierenden
*drei Studierenden
*sowie beratend dem [[Rektorat|Prorektor]] für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des [[ZLB]], einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZeB) und einem Vertreter der [[ZfsL]].
*sowie beratend der [[Rektorat|Prorektorin]] für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des ZLB, einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des [[Interdisziplinäres Zentrum für Bildungsforschung (IZfB) | Zentrums für Interdisziplinäre Bildungsforschung (IZfB)]] und einer Vertreterin oder einem Vertreter der [[ZfsL]].


Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
*wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
*wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
*wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
*wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
*beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]),
*beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]),
*setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
*setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
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*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.


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==Siehe auch==
Mehr Informationen findest du auf den Seiten des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank>.


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Version vom 13. November 2019, 14:49 Uhr

Der Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung  besteht aus:

Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...

  • wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
  • wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
  • beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind (Senat, Rektorat, Hochschulrat),
  • setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
  • ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
  • entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
  • beschließt die Jahresplanung,
  • beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
  • entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
  • beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-01-14