Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn du aktiv an Entwicklung der Lehrkräftebildung mitwirken möchtest, kannst du dich in den Vorstand des [[Zentrum_für_Lehrerbildung_(ZLB)|Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)]] wählen lassen. Voraussetzung ist, dass du Mitglied im ZLB bist. Dein jeweiliger Lehramtsfachschaftsrat muss dich vorschlagen und du musst für einen Bachelor mit Lehramtsoption bzw. Master of Education eingeschrieben sein.}}


Der Vorstand besteht neben drei Studierenden aus zwölf Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und drei Mitgliedern aus der Gruppe  Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.


 
Beratend gehören dem Vorstand an:
Der Vorstand besteht aus:
* die [[Rektorat|Prorektorin]] für Studium und Lehre,  
*11 Hochschullehrern: je einem Hochschullehrer aus den lehrerbildenden Fakultäten für Gesellschaftswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Ingenieurwissenschaften, und je zwei Hochschullehrern aus der Fakultät für Bildungswissenschaften und der Fakultät für Geisteswissenschaften,
* die Geschäftsführerin des ZLB,  
*vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
* eine Hochschullehrer*in  aus dem Institutsrat des [[Interdisziplinäres Zentrum für Bildungsforschung (IZfB) | Zentrums für Interdisziplinäre Bildungsforschung (IZfB)]]  
*drei Mitgliedern aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
* eine Vertreter*in der [[ZfsL]].
*drei Studierenden
*sowie beratend dem [[Rektorat|Prorektor]] für Studium und Lehre, der Geschäftsführerin des [[ZLB]], einem Hochschullehrer aus dem Institutsrat des Zentrums für empirische Bildungsforschung (ZeB) und einem Vertreter der [[ZfsL]].
 
Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er...
*wählt den geschäftsführenden Vorstand aus seiner Mitte,
*wählt den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Kreis der Hochschullehrer, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören,
*beschließt die Leitlinien für die Lehrerbildung auf der Grundlage der Empfehlungen der Mitgliederversammlung, soweit nicht zentrale Organe zuständig sind ([[Senat]], [[Rektorat]], [[Hochschulrat]]),
*setzt Arbeitsgruppen ein und bestimmt deren Mitglieder,
*ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig,
*entscheidet über Grundsatzangelegenheiten des Zentrums,
*beschließt die Jahresplanung,
*beschließt den Rechenschaftsbericht im Vorfeld der ZLV mit dem Rektorat,
*entwickelt das Profil und die Struktur des ZLB und
*beschließt die zur Erfüllung der Aufgaben des ZLB gemäß § 3 erforderlichen Ordnungen.
 
 
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|ansprechpartner=Prof. Dr. Hans Ernst Fischer (Vorsitzender)
|tel=0201 / 183-4639
|tel=0201 / 183-4644
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}}
}}
 
 
==Siehe auch==
Mehr Informationen findest du auf den Seiten des <blank text="Zentrums für Lehrerbildung">http://zlb.uni-due.de/</blank>.


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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
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Version vom 16. Juli 2021, 14:13 Uhr

Wenn du aktiv an Entwicklung der Lehrkräftebildung mitwirken möchtest, kannst du dich in den Vorstand des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB) wählen lassen. Voraussetzung ist, dass du Mitglied im ZLB bist. Dein jeweiliger Lehramtsfachschaftsrat muss dich vorschlagen und du musst für einen Bachelor mit Lehramtsoption bzw. Master of Education eingeschrieben sein.

Der Vorstand besteht neben drei Studierenden aus zwölf Personen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, vier Mitgliedern aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen und drei Mitgliedern aus der Gruppe Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.

Beratend gehören dem Vorstand an:


Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-16