Wartesemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Mai 2020, 10:12 Uhr

Wartesemester sind alle Semester, die du seit dem Abitur nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben warst. Dabei ist es nicht wichtig, welche Tätigkeit du während dieser Zeit ausgeübt hast. Durch die Wartezeit kannst du deine Note nicht verbessern [1].

Bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge, werden 20% der verfügbaren Studienplätze über die Wartezeit, also die Anzahl an Wartesemestern, vergeben[2]. Welche Abiturnote oder wie viele Wartesemester du brauchst, um einen Studienplatz zu erhalten, kann im Voraus nicht bestimmt werden, da der NC jedes Semester anhand der Noten und Wartezeiten der Bewerber*innen und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze im Vergabeverfahren neu berechnet wird.

Bei deiner Bewerbung gibst du das Abiturdatum und die Anzahl an Semestern an, die du bisher in Deutschland studiert hast. Daraus werden deine Wartesemester automatisch berechnet. Für die Berechnung gilt außerdem:

  • Hast du dein Abitur vor dem 16. Juli 2007 gemacht und es nach einer Ausbildung oder Wehrdienst auf dem zweiten Bildungsweg erworben, kann deine Wartezeit um zwei bis vier Semester erhöht werden[3].
  • Du kannst die Anzahl an Wartesemester auch erhöhen, indem du einen Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Wartezeit stellst. Dies kannst du tun, wenn dein Abitur sich, z. B. aus Krankheitsgründen, verzögert hat. Als Nachweis brauchst du ein Gutachten deiner Schule.

Bist du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, zählen diese Semester nicht (länger) als Wartesemester - auch dann nicht, wenn du nicht in deinem Wunschstudiengang eingeschrieben bist und später einen Fachwechsel oder Studiengangswechsel planst. Auch Urlaubssemester sind keine Wartesemester[4].

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-12-08