Weiterbildende Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. August 2009, 13:30 Uhr

Weiterbildende MA-Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.

Quelle: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Dokumente/kmk/KMK_LaendergemeinsameStrukturvorgaben.pdf